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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 494

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 494 (sequence 494)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8901-3485051
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494 zj. Kongreßsitzung: Bericht der Alija-Kommission Hachschara. 1. Die Chaluzim werden in die Hachschara-Kibbuzim nur nach einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einer Gruppe einer Chaluzorganisätion oder einer zionistischen Jugendorganisation aufgenommen, und zwar unter der Bedingung, daß die Chaluzim vor ihrem Eintritt in die Hachschara Mindestkenntnisse in der hebräischen Sprache erwerben und nach einer ärztlichen Untersuchung für körper- ' liehe Arbeit als geeignet erklärt werden. 2. Die für Chaluzim zur Erlangung der Einwanderungserlaubnis nach Erez Israel notwendige Hachschara-Zeit soll mindestens ein Jahr betragen (die Einwanderungsabteilung der Jewish Agency soll diesen Beschluß entsprechend den Möglichkeiten In jedem Lande gesondert durchzuführen suchen). 3. Die Palästina-Kommissionen haben Unterkommissionen einzusetzen, die sich mit Hachschara-Angelegenheiten befassen. Aufgabe dieser Unterkommissionen soll es sein, die Chaluz-Organisationen zu überwachen und die Hachschara in den Kibbuzim zu kontrollieren. Die Palästinaämter sollen die Überprüfung der Hachschara durch eigene Kontrollbeamte vollziehen, welche, wie die anderen Beamten der Palästinaämter, zu diesem Zwecke ernannt werden. Zu diesem Abschnitte liegen folgende Minderheitsanträge vor: Zu c), Antrag Pinchas Lubianiker (Arb., Erez Israel): Der Kongreß beschließt, daß die Hachschara der Galuthjugend für ihre Pionierarbeit im Aufbau des Landes die Einheit der Chaluzbewegung erfordert. Die Chaluz- Organisationen werden aufgefordert, Mittel und Wege zu finden, um diese Einheit herzustellen. Aiitrag der Zionisten-Revisionisten: Der Kongreß stellt fest, daß die Hachschara, die bisher durch chaluzische Organisationen geleitet wurde, ihre Aufgaben nicht erfüllt hat. Die Hachschara war weder eine berufliche noch eine zionistische und ihre gesamte Tätigkeit stand im Gegensatz zu den erzieherischen Aufgaben des Zionismus. Aus der Konstatierung der Tatsache, daß die Hachschara nicht als Mittel zur Erlangung eines Zertifikates dienen kann, sondern als Ort zu gelten hat, in dem die chaluzische Jugend für die Aufbau- und Verteidigungsaufgaben in Erez Israel erzogen wird, beschließt der Kongreß, die künftige Hachschara-Arbeit diesen Aufgaben anzupassen. Zur Prüfung, ob die chaluzischen Jugendorganisationen ihre Hachscharatätigkeit den erwähnten Aufgaben anpassen, beschließt der Kongreß, bei den Palästinaämtern unparteiische Instruktoren heranzubilden, die einstimmig durch die Vertreter der Jugendorganisationen gewählt werden. Antrag Mosche Kolodny (Allg., Polen) und der Radikalen: Der XVIII. Zionistenkongreß erkennt die Notwendigkeit der Regelung der Beziehungen innerhalb der chaluzischen Bewegung, die in der letzten Zeit zunimmt. Um eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gruppen in Finanzaktionen und Aktionen für Alija und Hachschara zu vermeiden, betrachtet es der Kongreß als notwendig, daß eine vereinigte Föderation aller bestehenden chaluzischen Verbände errichtet werden soll, die folgende Prinzipien anerkennen: a) Erez Israel als Lösung für die Judenfrage, b) Hebräische Sprache, c) Selbstarbeit, d) Anerkennung einer einheitlichen Arbeiterorganisation im Jischuv (durch Zugehörigkeit zu der Allgemeinen Arbeiterorganisation oder zu anderen Arbeiterverbänden, die mit der Histadruth Abkommen geschlossen haben). Das Komitee der Föderation soll die Statuten festsetzen, die die Beziehungen zwischen den verschiedenen Hachschara-Gruppen regeln, soll die Geldaktion für Hachschara und Slija organisieren und dieses Komitee soll in allen Konflikten' zwischen den Verbänden und Gruppen das letzte Urteil fällen und soll die Arbeit in Übereinkommen mit allen Gruppen führen. VORS. VIZEPRÄS. KAPLAN: Es meldet sich niemand, der die Minderheitsanträge vertreten will. Ich werde daher auch zur Befür-

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