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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 71

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 71 (sequence 71)
Language
German, English, Hebrew
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…/3476254-3476290--8478-3484628
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Ringel 71 in steigendem Maße durch, und ich möchte insbesondere hervorheben, daß die Wahlen in Kanada, welche vor zwei Jahren annulliert werden mußten, ebenso in Nordamerika und in Griechenland, große Fortschritte aufweisen. Als musterhaft in jeder Beziehung muß ich die Wahlen in Erez Israel bezeichnen. Ich betrachte es als meine Pflicht, auf eine Reihe von Lücken hinzuweisen, welche sich in den bisherigen Bestimmungen des Statutes fühlbar machen und zu Unzukömmlichkeiten führen. Ich möchte in diesem Zusammenhange der Meinung des Kongreßgerichtes Ausdruck geben, daß es notwendig wäre, die Schekelkommission nicht nur als Institution für die Zeit der Wahlperiode, sondern als ständige Einrichtung zu organisieren, damit der Schekelverkauf und die Propaganda für die nächste Periode sogleich nach dem Kongresse einsetzen kann. Ich muß noch auf eine andere Lücke im Statut hinweisen, welche zu Resultaten führt, die grotesk zu nennen sind: Das ist das Verhältnis der Schekelzahlen in kongreßlosen Jahren zu den Kongreßjahren. Es gibt ein Land? wo im kongreßlosen Jahre kein einziger Schekel verkauft wurde und im Kongreßjahre 1500. In einem anderen Lande wurden im kongreßlosen Jahre weniger als 300 und im Kongreß jähre mehr als 22.000 Schekalim abgesetzt. Der Schekel ist doch ein Dokument des Bekenntnisses zum Zionismus und es geht nicht an, daß er statt dessen als Eintrittskarte ins Wahllokal betrachtet und behandelt wird (Beifall). Der Kongreß wird diesmal hoffentlich diesem Zustande durch eine entsprechende Ergänzung des Statuts ein Ende machen. Das Kongreßgericht hat in diesem Jahre die Bestimmung in Bezug auf die Prüfung der Pflichterfüllung der gewählten Kandidaten dem Keren Hafessod gegenüber zum ersten Male lückenlos in allen Fällen durchgeführt, wo Zweifel entstanden sind. Zum ersten Mal wurde auch die Frage der Prüfung der Würdigkeit mancher Kandidaten in ethischer Hinsicht aufgerollt und in einigen Fällen zur Entscheidung an das Ehrengericht verwiesen. In Bezug auf die Hauptwahlkommission steht das Kongreßgericht auf dem Standpunkt, daß dieselbe gewissermaßen die erste Instanz für das Wahlprüfungsverfahren vor der Prüfung von Seiten des Kongreßgerichtes bildet. Es ist deshalb den Mitgliedern derselben rechtzeitig in entsprechender Form in Erinnerung zu bringen, daß sie sich dort viel mehr als unparteiische Richter und nicht als Advokaten ihrer Partei fühlen müssen. Faßt doch das Kongreßgericht ebenfalls seine Aufgabe, dahin tauf, daß die Justiz sich nie zum Werkzeug der Parteipolitik herabwürdigen lassen darf. Und nun will ich Ihnen das von dem Kongreßgericht geprüfte und bestätigte Resultat der Wahlen mitteilen. Es gab 37 Wahlgebiete, darunter 3 aus 11 Ländern bestehende Wahlgruppen, so daß insgesamt die Wahlen in 45 Ländern durchgeführt wurden. Auf der zionistischen Landkarte der Kongreßwahlen sind diesmal

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