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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 596

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 596 (sequence 599)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8404-3484553
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596 mittee die Ausführung der Beschlüsse des Administrative Committee durch die Organe der Jewish Agency zu überwachen und ist zu diesem Zweck von der Exekutive regelmäßig mit ausreichenden Informationen über die Führung der Geschäfte auf allen Arbeitsgebieten der Agency zu versehen und über ihre Tätigkeit auf dem Laufenden zu halten. 2. Sollte nach der Meinung des Präsidenten der Jewish Agency und des Vorsitzenden des Administrative Committee ein Beschluß oder eine Maßnahme nicht in Einklang: stehen mit dem Wortlaut oder dem Sinn eines Beschlusses des Council oder des Administrative Committee; oder sollte in unvorhergesehenen Fällen von prinzipieller Bedeutung der Aufschub eines Beschlusses oder einer Maßnahme der Exekutive ihnen zweckmäßig erscheinen; so können der Präsident der Jewish Agency und der Vorsitzende des Administrative Committee im Einverständnis miteinander eine neuerliche Beschlußfassung durch die Exekutive verlangen. Falls der hierauf gefaßte Beschluß bezw. die Maßnahme der Exekutive den Einwendungen des Präsidenten der Jewish Agency und des Vorsitzenden des Administrative Committee nicht gerecht wird, so können sie im Einvernehmen miteinander den Aufschub der Ausführung der betreffenden Beschlusses oder der Maßnahmeverlangen. Im Falle einer solchen Suspendierung eines Beschlusses oder einer Maßnahme der Exekutive hat der Vorsitzende des Administrative Committee entweder eine außerordentliche Sitzung des Administrative Committee einzuberufen, die binnen zwei Monaten stattzufinden hat, falls nicht eine ordentliche Sitzung des Administrative Committee innerhalb dieses Zeitraumes vorgesehen ist, oder, sofern dies nicht zweckmäßig erscheint, im Wege einer schriftlichen Abstimmung eine Entscheidung des Administrative Committee herbeizuführen. Diese Bestimmung bleibt vorderhand bis zur nächsten Sitzung des Administrative Committee in Kraft und kann vom Administrative Committee für eine weitere Periode ausgedehnt werden. IV. WAHLEN. i. Präsident. Präsident der Jewish Agency Nahum Sokolow, London. 2. Exekutive. Dr. Chaim Arlosoroff, Jerusalem Dr. I. B. Berkson, Jerusalem Prof. Dr. S. Brodetsky, Leeds H. Farbstein, Warszawa Dr. Maurice B. Hexter, Jerusalem Dr. Bernhard Kahn, Berlin Berl Locker, New York Emanuel Neumann, New York Dr. Werner Senator, Jerusalem Harry Viteies, Jerusalem1) Ehren-Funktionäre. Ehrenpräsident der Jewish Agency: Baron Edmond de Rothschild, Paris. Ehrenanwalt der Jewish Agency: Leonard J. Stein, London. 4. Vorsitz des Council. Vorsitzender des Council: O. E. d'Avigdor Goldsmid, London. Mitvorsitzender des Council: Dr. Lee K. Frankel, New York2). Vizevorsitzende des Council: Prof. Herbert Speyer, Bruxelles, Robert Szold, New York. *) Konnte das ihm übertragene Amt nicht übernehmen. 2) Im Juli 1931 gestorben.

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