Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 587 (sequence 590)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476288--8395-3484544- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Schulman, Levite, Margulies, Speyer, Stein, Mereminski, Adler, Lipsky 587 Wenn man daher von mir eine Entscheidung verlangt:, so muß ich sagen, daß der Antrag technisch nicht in Ordnung ist und daß das Statut in keiner Weise auf Grund dieses Antrages geändert werden kann. Andererseits ist es unmöglich, den Antrag drei Monate vorher bekanntzumachen, da viele Mitglieder erst zwei Tage vor der Tagung ernannt worden sind. Ich glaube aber, daß es in der Macht des Administrativkomitees liegt, seine Kompetenz an den Präsidenten zu übertragen, und daß deshalb dieser Antrag angenommen werden kann. RABBI SAMUEL SCHULMAN: Da es in den letzten iK> Jahren möglich war, daß sich die beiden Präsidenten verständigten, so wird es wohl auch in Zukunft möglich sein. Ich bin für Fortsetzung der Praxis. Um aber vor unserem Gewissen rein dazustehen, beantrage ich, eine Resolution zu fassen, daß wir den Usus annehmen, ohne die Verfassung zu ändern. Es wird Schluß der Debatte beantragt und auch beschlossen. LOUIS LIPSKY (Mitgl. d. Ex.) beantragt Überweisung des Antrages an das Administrativkomitee y was mit großer Majorität angenommen wird. BERICHTERSTATTER LEVITE verliest Antrag IV und V: IV. Bestimmungen betreffend Palästina-Budget und Palästina-Sammlungen. 1. Bei der Vorbereitung und Festsetzung des Budgets soll der Council, bezw. das Administrative Committee, sowie die diesen Körperschaften untergeordneten Kommissionen nicht nur eine Aufstellung der jährlichen Ausgaben erwägen und festsetzen, sondern auch das aus verschiedenen Quellen erwartete Einkommen, und insofern dieses Einkommen auf Sammlungen basiert, soll für jedes im Council repräsentierte Land die Teilsumme (Quote) erwogen und geschätzt werden, deren Aufbringung in jenem Lande erwartet wird. 2 Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Council, den Abzweigungen der Zionistischen Organisation sowohl als den Personen und Gruppen, die mit der Jewish Agency verbunden sind, obliegt in jedem Lande die Pflicht, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, damit in ihrem Lande innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit die für ihr Land bestimmte Quote aufgebracht wird. 3. Es ist erwünscht, daß in jedem Land ein Komitee gebildet wird, mit der Aufgabe, in Kooperation mit allen zuständigen Körperschaften die Erreichung dieses Zieles zu beaufsichtigen und zu fördern. Die Aufgabe dieser Komitees wird es sein, die Interessen des Keren Hajessod in ihren Ländern zu fördern und zu schützen. Zu diesem Zwecke können sie die nötigen Schritte unternehmen, um mit anderen Fonds und mit geldsammelnden Körperschaften zur Verständigung zu gelangen. 4. Die Beziehungen zwischen dem Keren Hajessod und dem Keren Kajemeth in Bezug auf Geldsammlungen sollen nach wie vor dem Geiste und Wortlaut der Bestimmungen der Verfassung der Jewish Agency gemäß geregelt werden. 5. Alle mit der Jewish Agency verbundenen Körperschaften und Gruppen, sowie alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Council sind in erster Linie verpflichtet, ihre Bemühungen darauf zu richten, daß die nötigen Mittel zur Deckung des Budgets des Keren Hajessod als des finanziellen Organs der Agency aufgebracht werden. 6. Das Administrative Committee soll weitere Bestimmungen betreffend die Regelung von Geldsammlungen treffen und sie der nächsten Sitzung des Council zur Bestätigung vorlegen.