Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 491 (sequence 494)
- Language
- German, English, Hebrew
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49* 58. SCHULEN FÜR JEMENITEN. Der Kongreß erkennt die Berechtigung der Forderung der Jemeniten an, für die Erziehung ihrer Kinder an jenen Orten zu sorgen, wo keine Schulen bestehen, wie in Schiwath Zion, Machneh Jehudah u. a. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, diesen gerechten Wunsch im Rahmen des Budgets zu erfüllen. 59. HAIFAER TECHNIKUM. 1. Beim Haifaer Technikum sollen verschiedene Abteilungen für technischen Unterricht, entsprechend den Bedürfnissen des Landes, gebildet werden. 2. Der Kongreß beschließt, daß Änderungen am Technikum nur nach gegenseitigem Übereinkommen zwischen der Leitung der Jewish Agency und dem Waad Leumi und nach einer Untersuchung durch eine Expertenkommission entsprechend dem Vorschlage der Kommission des Waad Leumi, die sich mit dieser Sache beschäftigt hat, vorgenommen weiden können. Zugleich fordert der Kongreß, daß die am Technikum vorzunehmenden Änderungen dessen Bedeutung als Hochschule auf keinen Fall herabsetzen sollen. 60. HEBRÄISCHE UNIVERSITÄT. 1. Der Kongreß erblickt in der hebräischen Universität in Jerusalem die höchste Institution für hebräische und allgemeine akademische Bildung, welche nicht in der Form von wissenschaftlichen Forschungsinstituten, sondern in der Form einer Voll- Universität, einer Lehranstalt bestehen soll, wo Absolventen der Mittelschulen in Palästina und Studenten aus der Diaspora eine vollständige Ausbildung in allen Universitäts- Lehrfächern sowie akademische Grade, wie sie auf einer europäischen Universität verliehen werden, erhalten können. 2. Der Kongreß mißbilligt den Geist des Verzichtes auf nationale Ideale, der in der Leitung der Universität zum Ausdruck gekommen ist, und beauftragt die Exekutiver auf der Wacht des nationalen Geistes in der Leitung der Universität zu sein. Der Kongreß erklärt, daß er durch diesen Beschluß in keiner Weise die Lehrfreiheit einschränken will. 61. HEBRÄISCHE ERZIEHUNG IN DER DIASPORA. 1. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, in kürzester Zeit den Beschluß des XVI. Kongresses betreffend die Schaffung eines Kulturdepartements für die Fragen der hebräischen Kultur in der Diaspora bei der Zionistischen Exekutive in die Tat umzusetzen. Dieses Departement soll mit allen hebräischen Erziehungs- und Kulturorganisationen in ständigem Kontakt verbleiben. 2. Der Kongreß appelliert an die zionistischen Verbände aller Richtungen und an die verschiedenen Kultur- und Erziehungsorganisationen, das hebräische Erziehungswerk zu erweitern, in allen Ländern der Diaspora hebräische Schulen (nach dem Vorbild der hebräischen Schulen in Palästina) zu gründen und für ihre pädagogische und materielle Entwicklung zu sorgen. 3. Der Kongreß appelliert an die Zionisten aller Richtungen, allerorten ihre Kinder in hebräische Schulen zu schicken. 4. Der Kongreß begrüßt die Gründung des Hebräischen Weltverbandes »Britta Iwrith Olamith« und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, daß dieser Verband die Einigung, sämtlicher auf dem Gebiete der hebräischen Kultur tätigen Kräfte aller Richtungen ermöglichen wird. 5. Der Kongreß appelliert an die zionistischen Verbände, die Organisierung des »Brith Olamith« zu fördern. 6. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, einen Monat im Jahre für Propaganda und Sammelaktionen zugunsten der jüdisch-nationalen Erziehungs- und Kulturanstalten aller Richtungen in der Diaspora festzusetzen. 7. Mit Befriedigung nimmt der Kongreß den Beschluß der Berliner Konferenz zur Kenntnis, einen hebräischen Weltkongreß einzuberufen, der zur obersten Instanz aller Richtungen der hebräischen Weltbewegung in der Diaspora werden soll.