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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 482

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 482 (sequence 485)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8290-3484439
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482 3o. RESOLUTIONEN ZUM PALÄSTINA-BUDGET. 1. Die Exekutive darf in Zukunft keine Schuldverpflichtungen auf sich nehmen, außer solchen, die zur Rückzahlung oder Konvertierung früherer Schulden, sowie zur Ausführung des beschlossenen Budgets bestimmt sind. 2. Das beschlossene Budget bedeutet die Berechtigung der Palästina-Exekutive, Ausgaben im Rahmen des Budgets vorzunehmen, jedoch ist es keine bindende Verpflichtung gegenüber dritten Personen. 3. Um die Konsolidierung der Wirtschaften in Palästina zu beschleunigen und um erhebliche und unproduktive Ausgaben durch die Verschiebung der Konsolidierungs- Aktion zu vermeiden, ermächtigt der Kongreß das Direktorium des K.H. und die Exekutive zur Aufnahme von langfristigen Darlehen außerhalb des ordentlichen Budgets, jedoch mit der Einschränkung, daß die Aufnahme dieser Darlehen die Aufbringung des normalen K.H.-Budgets nicht gefährden darf. 4. Alle Einnahmen, die das bewilligte Budget überschreiten sollten, sind zur Hälfte für die Deckung der Schulden und zur anderen Hälfte für die Konsolidierung der landwirtschaftlichen Siedlungen zu verwenden. 5. Die für Hachscharah bewilligten Summen sind unter die einzelnen Hachscharah-Organisationen im Verhältnis zu ihren in der Hachscharah befindlichen Mitgliedern zu verteilen. 6. Die Reduktion des Erziehungsbudgets auf die bewilligte Summe von 54.500 Pfund hat in erster Reihe durch Ersparnisse in der Verwaltung und ferner durch Verminderung der an die Mittelschulen zu erteilenden Subventionen zu erfolgen. Die Gehälter der Lehrer sind bis zur Aufstellung eines neuen Lehrer-Statuts laut den Beschlüssen der palästinensischen Ersparungs-Kommission festzusetzen. 7. Der Exekutive wird empfohlen, bei Ausführung der Arbeiten in Palästina die berechtigten Wünsche der Jemeniten zu berücksichtigen. 8. Der Kongreß beschließt, aus dem Posten »Unvorhergesehenes« 250 Pfund für den Waad Halascbon ins Budget einzusetzen. 31. KEREN HAJESSOD. 1. Der Kongreß beschließt die Mobilisierung aller aktiven Kräfte der zionistischen Bewegung für die Keren Hajessod-Arbeit. Insbesondere sind sämtliche Mitglieder des A.C. und des Administrative Comittee, sowie andere vom Kongreß gewählte Funktionäre verpflichtet, über Aufforderung des K.H.-Direktoriums oder der Landesleitungen sich der K.H.-Arbeit zu widmen. 2. Der Kongreß stellt fest, daß die oberste Leitung aller K.H.-Aktionen im K.H.-Direktorium konzentriert ist, und daß sämtliche zionistische Organisationen in allen Ländern verpflichtet sind, sich mit dem K.H.-Direktorium über die Durchführung der K.H.-Aktionen zu verständigen. 3. Die Vorbereitungen für diese K.H.-Aktionen in allen Ländern sind sofort in Angriff zu nehmen. 4. Das K.H.-Direktorium und die Landesleitung des K.H. in Amerika werden ermächtigt, für Aktionen, welche die Höhe der budgetären Verpflichtung _ von netto 100.000 Pfund übersteigen, die Parole: »Konsolidierung der landwirtschaftlichen Siedlungen in Erez Israel« auszugeben. 5. Die zionistischen Landeskomitees werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die jüdischen Gemeinden in der Diaspora in ihre Budgets entsprechende Beträge zugunsten des K.H. aufnehmen. 6. Das K.H.-Direktorium wird aufgefordert, seine Aufmerksamkeit auf die Propaganda-Arbeit unter den sephardischen Juden zu lenken. 7. Der Kongreß fordert die Exekutive der Zionistischen Organisation auf, mit der Jewish Agency in Verhandlungen zu treten, um die Zahl der Direktoren des Keren Hajessod auf 20 zu vergrößern und dieselben stärker zur Arbeit des K.H. heranzuziehen. 8. Das K.H.-Direktorium wird aufgefordert, die Spesenzuschüsse an die einzelnen Länder ehemöglichst zu liquidieren. 9. Das K.H.-Direktorium wird aufgefordert, die möglichste Verminderung der Spesen des K.H. in den einzelnen Ländern anzustreben.

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