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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 479

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 479 (sequence 482)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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479 wie möglich zu vollenden, und fordert, daß zu diesem Zweck eine entsprechende Summe, die keiner Kürzung unterliegen soll, in das Budget des nächsten Jahres eingesetzt wird, mit der Bestimmung, daß sie vor allem für Tiefpflügung und Bewässerungsanlagen in diesen Siedlungen zu verwenden ist. 2. Der Kongreß fordert die Jewish Agency auf, den Jemeniten die vom XV. Kongreß bestimmten Summen für ihre landwirtschaftlichen und kolonisatorischen Bedürfnisse in den bestehenden und neuen Siedlungspunkten wieder zu bewilligen. Er fordert die Jewish Agency auf, die von den Vertretern der Jemeniten überreichten landwirtschaftlichen und kolonisatorischen Pläne über dieses Budget im Laufe des nächsten Jahres zu verwirklichen, unter Abzug dessen, was für ihre Landwirtschaft und Ansiedlung im Laufe der letzten vier Jahre in ihren vier Siedlungen getan wurde. 3. Der Kongreß fordert die Jewish Agency auf, laut dem Beschluß des XVI. Kongresses sofort die Ameliorarionen und die Wasserversorgung in Machne Jehuda, Schaarajim und Schiwath Zion zu Ende zu führen. 4. Der Kongreß fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, mit der Ansiedlung der Jemenitengruppe von 100 Familien auf dem Boden von Wadi El-Chawarith zu beginnen, wie es ihnen vom Keren Kajemeth zugesichert worden ist, und zwar im Rahmen des eben erwähnten Budgets. 19. WIEDERAUFBAU VON HULD AH. Der Kongieß betrachtet den Wiederaufbau der während der August-Unruhen zerstörten Kolonie Huldah als eine feierliche Verpflichtung. Er drückt seine Meinung aus, daß der Keren Haesra und der Keren Hajessod verpflichtet sind, den Wiederaufbau dieser Kolonie durchzuführen, und fordert den Jüdischen Nationalfonds auf, die dazu notwendigen bewässerbaren Bodenflächen zu erwerben. Gleichzeitig fordert der Kongreß die Exekutive der Jewish Agency auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Erhaltung des Siedlungspunktes durch die dort befindliche Gruppe bis zum endgültigen Wiederaufbau gesichert wird. Der Kongreß fordert ferner, daß zu diesem Zweck eine entsprechende Summe in das Budget des nächsten Jahres eingesetzt wird. 20. MÄDCHEN-LEHRFARMEN. Der Kongieß betont erneut die schon vom XVI. Kongreß anerkannte Wichtigkeit der Mädchen-Lehrfarmen für die landwirtschaftliche Ausbildung der jüdischen Mädchen und Frauen und die Verpflichtung, die Konsolidierung der bestehenden Mädchenlehrfarmen in Schechunath Borochow, Nachlath Jehuda und Petach Tikwah im Verlauf der nächsten zwei Jahre durchzuführen. Der Kongreß fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, dafür Sorge zu tragen, daß dieser Beschluß des XVI. Kongresses endlich ausgeführt wird, und fordert sie auf, sich mit der Leitung der W.I.Z.O. in Verbindung zu setzen, um gemeinsam mit ihr die Konsolidierung der genannten drei Mädchen-Lehrfarmen durchzuführen. Der Kongreß fordert, daß zu diesem Zweck eine entsprechende Summe in das Budget des nächsten Jahres eingesetzt wird. 21. BÖDEN DER AMERICAN ZION COMMONWEALTH. Der Kongreß fordert die Jewish Agency auf, unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß alle der Amzic gehörenden unbesiedelten Böden bearbeitet werden. 22. HYGIENISCHE EINRICHTUNGEN. Der Kongreß begrüßt die Maßnahmen, welche die Exekutive der Jewish Agency während der letzten Jahre getroffen hat, um die hygienischen Einrichtungen der Siedlungen zu vervollständigen, und bittet sie, diese Arbeit baldmöglichst zu Ende zu führen. 23. VERKAUFSGENOSSENSCHAFT TENUWAH. Der Kongreß begrüßt mit großer Befriedigung die sowohl im Bericht der Exekutive als auch im Palästinareferat hervorgehobene außerordentliche Entwicklung der Zentral-Verkaufs-Genossenschaft für die Produkte der landwirtschaftlichen Siedlungen »Tenuwah«. In Anbetracht der entscheidenden Bedeutung, die der Erschließung neuer Märkte und der Oiganisation des Absatzes für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Kolonisation zukommt, und der wichtigen Funktion, die »Tenuwah« dabei er-

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