Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 433 (sequence 436)
- Language
- German, English, Hebrew
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N. Landau, Rosoff, Schapira, Soskin, Mereminski 433 BERICHT DER SUBKOMMISSION FÜR DIE FONDS BEI DER ORGANISATIONSKOMMISSION. BERICHTERSTATTER ISRAEL MEREMINSKI (Arb.y Erez Israel): Der letzte Kongreß hat verschiedene Beschlüsse über die Regulierung der Aktionen und Sonderaktionen angenommen. Das Direktorium des Keren Kajemeth berichtete uns nun über neue Schwierigkeiten. Auf Grund seiner Vorschläge hat die Subkommission eine Reihe von Zusatzbeschlüssen zu den Beschlüssen des XIV. und XVI. Kongresses einstimmig angenommen, die wir Ihnen hiermit vorlegen: Sie lauten: Resolutionen betreffend den Keren Kajemeth Leisrael. I. Appell an die Zionistische Weltorganisation. Der XVIT. Zionistenkongreß erklärt, daß in dieser Stunde, wo die Erlösung des Bodens als Grundlage des Nationalheims in den Mittelpunkt unseres Aufbauwerkes gerückt ist, jedes Mitglied der Zionistischen Organisation — unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit — die doppelte Verpflichtung hat, sich dem Keren Kajemeth Leisrael zur Verfügung zu stellen und bei allen Sammlungen und Aktionen aktiv mitzuarbeiten. Nur dann wird der Keren Kajemeth Leisrael imstande sein, seine zentrale Aufgabe in Palästina zu erfüllen. //. Liga für den Keren Kajemeth Leisrael in Amerika. Der XVII. Kongreß begrüßt die auf der Konferenz der amerikanischen Zionisten in Washington am 8. Februar 1931 beschlossene Aktion, die auf Grund der von Herrn Ussischkin gemachten Vorschläge bezüglich eines Projektes zu Gunsten des K.K.L. mit Unterstützung aller Parteien des amerikanischen Zionismus feierlich und mit Begeisterung angenommen wurde. Er appelliert an die Juden Amerikas, die Liga für den K K L zu unterstützen, um die schnelle Verwirklichung dieses Projektes zu ermöglichen. ///. Sondersammlungen. In Ergänzung der Beschlüsse des XIV. und XVI. Kongresses und zwecks Anpassung der Sondersammlungen einzelner Gruppen und Vereinigungen an die Sammlungen des Keren Hajessod und Keren Kajemeth beschließt der XVII. Kongreß: 1. Es wird nochmals die Vereinbarung bestätigt, daß keine zionistische Körperschaft Sammlungen durchführen darf, die nicht vorher nach Beratung mit den zentralen Fonds — Keren Hajessod und Keren Kajemeth — durch die Zionistische Exekutive genehmigt werden. 2. Zehn Tage vor und sieben Tage nach den traditionellen Aktionen des Keren Kajemeth (Tischri-, Chanukah-, Purim- und 20, Tammus-Aktion) darf keine andere Sammlung für zionistische und palästinensische Zwecke durchgeführt werden. Die Tischri-Aktion umfaßt den ganzen Monat Tischri. 3. Leitende Mitglieder zionistischer Landes- und Sonderverbände dürfen weder ihre Unterschrift für Aufrufe zu Sondersammlungen hergeben, die während der Aktionen des Keren Kajemeth durchgeführt werden, noch an solchen Sondersammlungen mitwirken. 4. In jedem Lande soll eine Dreierkommission eingesetzt werden, die aus einem Vertreter des K K L. und K H. und einer durch die Zionistische Exekutive zu ernennende Persönlichkeit besteht. Die Kommission hat über die Regelung der Sondersammlungen zu wachen. Alle Institutionen müssen mit dieser Kommission zwecks Durchführung ihrer Sondersammlungen Vereinbarungen treffen. 5. Sollte irgend eine Aktion in Mißachtung der obigen 4 Resolutionen gemacht werden, so soll dieselbe als unzulässig erklärt werden. 28