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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 117

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 117 (sequence 120)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--7925-3484074
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H7 Fünfte Kongreß-Sitzung. Donnerstag, 2. Juli 1931, vormittags. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. Vorsitz: Präsident Motzkin. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Das Aktionskomitee hat beschlossen, die Wahl einer Reihe von Kommissionen vorzuschlagen. Es sind dies: 1. eine Kommission für Politik; 2. eine für Organisation und Propaganda, einschließlich Organisationsbudget und Verhältnis zur Jewish Agency; 3. eine für Palästinabudget und Finanzen einschließlich der Behandlung einzelner Projekte, die sich auf die Beschaffung von Einnahmen beziehen; 4. eine für landwirtschaftliche und städtische Kolonisation; 5. eine für Immigration und Arbeit; 6. eine für Erziehung. Außerdem wird die "Wahl einer speziellen Subkommission für Wirtschaftsfragen, besonders für Fragen der Privatinitiative in der Wirtschaft, vorgeschlagen, die der Kolonisationskommission bezw. dem Finanzausschuß zu berichten liat. Überdies soll eine Subkommission für Gesundheitsfragen gewählt werden, die der Budgetkommission zu berichten hat. Eine Resolutionskommission ist nach unseren Statuten ohnedies obligatorisch. Das Prinzip für die Zusammensetzung der fünf Kommissionen ist folgendes: Jeder Sonderverband, jede Fraktion und Landsmannschaft, bezw. eine Gruppe, die sich auf dem Kongreß gebildet hat, hat das Recht, einen Vertreter für 6 bis 15 Delegierte zu entsenden, zwei Vertreter für 16 bis 25, drei für 26 bis 35 usw. Nach diesem System haben die Allgemeinen Zionisten, wenn sie sich als eine Einzelgruppe organisieren, das Recht auf 8 Vertreter, die Linken auf 7 bis 8, die Revisionisten auf 5, der Misrachi auf 3, die Radikalen auf 1 Vertreter. Laut Statut ist jede Gruppe von 15 Mitgliedern berechtigt, eine Fraktion für den Kongreß zu bilden. Jeder Delegierte kann nur einer Fraktion angehören. Das Aktionskomitee hat beschlossen, daß zu einer Fraktion 10 Mitglieder ausreichend sind, wie es schon auf den letzten beiden Kongressen geübt wurde. Das A.C. schlägt dem Kongreß ferner vor, der radikalen Gruppe, von der noch nicht feststeht, ob sie 10 Mitglieder hat, das Recht einer Fraktion nicht zu nehmen. Ich bitte für sämtliche vorgebrachten Vorschläge en bloc um Genehmigung. Die Vorschläge werden en bloc angenommen. VORS. PRÄS. MOTZKIN: In der gestrigen Sitzung des Kongreßpräsidiums, die sich mit der Verteilung der Redezeit unter die Fraktionen und einzelnen Mitglieder des Kongresses beschäftigte, sind wir einmütig zu folgenden Resultaten gelangt: Diesmal soll, anders als auf den früheren Kongressen, für die Generaldebatte, die auch noch am Sonntag, dem 5. Juli, stattfinden soll, jedem Mitglied des Kongresses ein Anspruch auf vier Minuten Redezeit zustehen. Dieses Recht kann ihm nicht genommen werden. Verteilt werden diese Abschnitte von je vier Minuten entweder persönlich oder an die einzelnen Fraktionen, d. h. die

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