Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 504

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 504 (sequence 642)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3476254-3476286--7654-3483802
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

504 19. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Kommission für landwirtschaftliche Kolonisation 15. Der Kongress erkennt die Wichtigkeit der Arbeiterinnen-Lehrfarmen für die landwirtschaftliche Ausbildung der arbeitenden Frau an und beauftragt die Exekutive, für die Weiterentwicklung und Konsolidierung der bestehenden Mädchenlehrfarmen in den nächsten zwei Jahren zu sorgen, sowie die Errichtung der Mädchenlehrfarm des Hapoel Hamisrachi „Beruria" in Petach Tikvah zu unterstützen. 16. Im Budget des Kolonisationsdepartements ist ein Reservebetrag von £ 3000 für Einzeldarlehen an landwirtschaftliche Siedler vorzusehen in Fällen, die nach Ansicht der Exekutive ihrer materiellen Hilfe dringend bedürfen. 17. Die Ansuchen des Irgun Techiah bei Petach Tikvah, der Landwirte in Afuleh, der Ansiedler in Neve Jakob und Nachalath Jitzchak u. a. werden der Exekutive als Material überwiesen. 18. Die Forderung der Ansiedler in bezug auf Bezahlung von Schulden gemäss der Abmachung zwischen Kolonisationsdepartement und der Exekutive und Merkas Chaklai vom Juni 1926, ebenso wie die Forderungen des Moschaw Nahalal gegen die Kolonisationsinstanzen sollen der schiedsrichterlichen Entscheidung einer Kommission übergeben werden, die vom A. C. in seiner ersten Sitzung gewählt werden soll. D. Neukolonisation. 19. Der Kongress beauftragt die Exekutive, Grundsätze über die Reihenfolge der Ansiedelung von Bewerbern auszuarbeiten und dem A. C. zu unterbreiten. 20. Der Kongress beschliesst, dass folgende Siedelungen bei der Neuansiedelung in erster Reihe zu berücksichtigen sind: a) Irgun des Hapoel Hamisrachi in Schech-Abrek; b) Irgun Beth auf den Namen Josef Witkin; c) Irgun der demobilisierten Legionäre (Chajalim Meschuchrarim). Zugleich bestätigt der Kongress den Beschluss des XV. Kongresses in bezug auf die Ansiedelung der Poalim Watikim und beauftragt die Exekutive, da Boden zu ihrer Ansiedelung bereits erworben wurde, deren Ansiedelung die nötige Förderung angedeihen zu lassen. 21. Im Einklang mit dem Beschlüsse des Kongresses (Nr. 20) über die Ansiedelung der demobilisierten Legionäre im Rahmen der neuen Kolonisation beschliesst der Kongress, dass der Keren Kajemeth sein Möglichstes tun soll, um die Vorher eitungs- und Ameliorationsarbeiten auf den Ländereien zu beschleunigen, die für die Ansiedelung der jüdischen Legionäre zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe soll im Falle des Irgun Beth geschehen. 22. Der Kongress beauftragt die Exekutive, die Existenz der bereits in Schech-Abrek befindlichen Familien zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke sollen Exekutive und Keren Kajemeth sofort mit den erforderlichen Vorbereitungs- und Ameliorationsarbeiten beginnen, um die planmässige Ansiedelung des Irgun Hapoel Hamisrachi gleich bei Beginn der neuen Kolonisationsarbeiten zu ermöglichen. 23. Der Kongress erklärt, dass es ein grundlegender Teil des Programms für neue Kolonisation ist, die Ansiedlung von Personen, welche nur teilweise über eigene Mittel verfügen, zu erleichtern und sicherzustellen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.