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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 495

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 495 (sequence 633)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Dobian, Barth 495 Anmerkung: Genügende Aufmerksamkeit ist auch der Hachscharah der Olim aus den Ländern des Orients zu widmen. Die Resolutionen werden angenommen. Vors. Motzkin: Wir haben seinerzeit einige wichtige Vorschläge der Immigrationskommission angenommen. Wir haben damals erklärt, dass wir, wenn irgendwelche Proteste einlaufen, die Abstimmung wiederholen werden. Da keine Proteste eingelaufen sind, sind die Resolutionen als endgültig angenommen zu betrachten. Bericht der Organisationskommission (Fortsetzung) Dr. A. Barth (fCongressanwalt, Berichterstatter der Organisationskommission) : Unter den Resolutionen der Organisationskommission gibt es eine Reihe, die mit Statutenänderungen zusammenhängen. Solche Resolutionen müssen nach unseren Statuten in zwei Lesungen angenommen werden. Ich würde vorschlagen, dass, wenn kein Widerspruch besteht, die zweite Lesung en bloc vorgenommen wird. Die Beschlüsse der Organisationskommission werden in zweiter Lesung en bloc angenommen. Berichterstatter Dr. Barth: Der KKL schlägt vor, die Frage seines Versicherungsmonopols dem A. C. zu überweisen. Der Vorschlag wird angenommen. Die betreffende Resolution lautet; I. Dem Keren Kajemeth Lejisrael wird als der einzigen zionistischen Institution vorbehalten, aus der Verbindung mit Versicherungsanstalten — insbesondere durch Begünstigungsverträge — Einnahmen zu ziehen. Dem KKL - Direktorium bleibt es anheimgestellt, inwiefern es andere zionistische Stellen an der KKL- Versicherungsaktion oder deren Ertrag beteiligt. II. Begünstigungsverträge mit Versicherungsanstalten darf fortab ausser dem KKL keine Stelle der Zionistischen Weltorganisation abschliessen. Auch die bisher legal zustande gekommenen Begünstigungsverträge solcher Stellen dürfen nach Ablauf nicht mehr erneuert, bezw. müssen bei erster Möglichkeit gekündigt werden. III. Das KKL-Direktorium wird beauftragt, die Versicherungsaktionen aller zionistischen Stellen in Evidenz zu halten.

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