Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 494 (sequence 632)
- Language
- German, English, Hebrew
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494 Neunzehnte Sitzung. Samstag, den 10 Augast, nachts Beginn der Sitzung: 21 Uhr 20 Min. Vorsitz: Vizepräsident Motzkin« Bericht der Immigrationskommission (Fortsetzung) Del. E. Dobkin (Poale Zion, Berichterstatter der Immigration skommission) : In dem Bericht, den ich im Namen der Immigrationskommission erstattet habe, habe ich noch nicht die Resolutionen begründet, die wir in bezug auf Hachscharah gefasst haben. Diese Resolutionen wurden in der Kommission einstimmig angenommen und lauten wie folgt: II. Hachscharah. 1. Die grossen Perspektiven, die sich durch die Arbeiten der Regierung, der internationalen Gesellschaften und die Entwicklung der Pflanzungswirtschaft eröffnen, und die Aufgabe, in diese Arbeiten einzudringen, erfordern vor allem die Einwanderung von Chaluzim mit entsprechender körperlicher und geistiger Hachscharah. Darum hält der Kongress es für notwendig, die Hachscharah-Arbeit in den Gaiuth- Ländern zu intensivieren, um eine dauernde, angemessene Reserve für die kommende Alijah sicherzustellen. 2. In Würdigung der besonderen Bedeutung der Hachscharah-Arbeit für die gegenwärtige Epoche wiederholt der XVI. Kongress den Beschluss des vorigen Kongresses, dass das Budget der Hachscharah innerhalb des Gesamtbudgets der Alijah das Vorrecht einnimmt. 3. Der Kongress betont die Notwendigkeit einer einheitlichen und geeinten Chaluz-Bewegung, welche die verschiedenen Strömungen dieser Bewegung auf der Grundlage erzieherischer und kultureller Autonomie zusammenfassen soll. Die von der zionistischen Exekutive zur Verfügung gestellten Hachscharah-Gelder sollen auf die bestehenden Chaluz-Organisationen im Verhältnis zum Umfang ihrer Hachscharah-Arbeiten verteilt werden. 4. Die zionistische Exekutive ernennt einen allgemeinen Inspektor für Hachscharah, der in ihrem Namen die Hachscharah-Arbeiten in der Galuth unterstützt und die Aufsicht über die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Hachscharah-Tätigkeit in der Galuth, sowie über ihre Anpassung an die Bedürfnisse des Landes ausübt.