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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 492

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 492 (sequence 630)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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492 18. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Kommission für landwirtschaftliche Kolonisation wiederum behandelt worden, und ich möchte jetzt beantragen, dass der Beschluss, der in dieser Angelegenheit heute gefasst worden ist, reassumiert wird. Ich glaube, dass die Angelegenheit von zu grosser Bedeutung ist, als dass sie in der Weise erledigt werden sollte, wie es heute bei sehr schwach besetztem Hause geschehen ist. Mein Antrag geht dahin, der Kongress möge beschliessen, die gesamte Materie des zweijährigen Scheitels dem Aktionskomitee zur Beschlussfassung zu überweisen. E. Kaplan (A.. C, Hitachduth): Ich stelle den Zusatzantrag, dass das A. C. nur mit Zweidrittel- Majorität das jetzige Statut der Zionistischen Organisation abändern kann. Del. Dr. N. Goldmann (Radikal): Ich bin damit einverstanden, dass die Materie des zweijährigen Schekels dem Aktionskomitee überwiesen wird, aber unter der Voraussetzung, dass der vom Kongress gefasste Beschluss bezüglich der Nachzahlung in Kraft bleibt. Vorsitzender Motzkin: Ich habe darauf zu erwidern, dass ein Kongressbeschluss durch das A. C. nicht umgestossen werden kann. Felix Rosenblüth (Exekutive): Sowohl der Antrag der Exekutive als auch der Zusatzantrag Kaplan setzen voraus, dass damit der Beschluss des Kongresses als reassumiert gilt. Sollten Sie anderer Ansicht sein, so ziehe ich meinen Ueberweisungsantrag wieder zurück. Vorsitzender Motzkin: Nach Paragraph 25 der Geschäftsordnung können nur 120 Mitglieder beantragen, dass ein gefasster Beschluss geändert wird, folglich kann dieser Antrag nicht akzeptiert werden und ich erkläre, dass ein gefasster Beschluss nur auf diese Weise geändert werden kann. S. Gronemann (Vorsitzender des Kongressgerichtes): Nach meiner Auffassung handelt es sich hier um eine Aenderung der Statuten; hiezu sind also zwei Lesungen notwendig. Der Beschluss ist daher noch nicht legal, und es ist zulässig, dass er an das Aktionskomitee gegeben wird. Del. Dr. Goldmann (Radikal): Nach dieser Interpretation stelle ich den Antrag, die Angelegenheit dem A. C. zur Beschlussfassung zu übergeben, jedoch mit der Massgabe, dass eine Nachzahlung im zweiten Jahre nicht in Betracht kommen kann.

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