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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 467

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 467 (sequence 605)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Eisenstadt, Moses, Barth, Genachowski, Goldmann 467 e) Keine Gruppe oder Parteirichtung darf mehr als 50 Prozent der gesamten Vertreterzahl erhalten, wobei die Vertreter der Parteirichtungen (Punkt c) nicht in die 50 Prozent der betreffenden Gruppe eingerechnet werden. f) Alle beteiligten Gruppen und Parteirichtungen können einstimmig einen anderen Schlüssel festsetzen. g) Die Ergebnisse der Weltwahlliste haben auf die Besetzung dei L. S. K. keinen Einfluss. h) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Deutung dieser Bestimmungen entscheidet die Exekutive. Es folgt nun der Antrag X (3b): Antrag X, 3b) Wirkungskreis der Landesschekclkommissionen. In den Wirkungskreis der Landesschekelkommissionen gehört auch Schekelpropaganda und Verbreitung des Schekels. Berichterstatter Dr. Barth: Es ist strittig, ob zu den Aufgaben der Landesschekelkommission auch die Schekelpropaganda gehört. Die Meinung darüber ist geteilt. Die einen sehen in der Schekelpropaganda einen Teil der allgemeinen Propaganda, die anderen eine besondere Propaganda. Die Mehrheit der Kommission meint, dass man mit der Vereinheitlichung den Anfang machen sollte und dass die Schekelpropaganda in den Arbeitsbereich der Landesschekelkommission gehört. Das Minderheitsvotum lautet: In den Wirkungskreis der Landesschekelkommission gehört auch die Förderung des Schekelverkaufs. Del. E. M Genachowski (Misrachi) begründet das Minderheitsvotum: Die zionistische Propaganda kann nicht Aufgabe der Schekelkommission sein. Der Antrag der Kommission wird abgelehnt, das Minderheitsvotum angenommen. Man schreitet nun zur Abstimmung über den zweijährigen Schekel. Dr. N. Goldmann (A. C, Radikal) verlangt, dass man zuerst über die Resolution und dann über Punkt X, 1. abstimme. Berichterstatter Dr. Barth: Der Antrag kommt in dieser Form von der Exekutive, die darauf hinweist, dass die Erfahrung lehrt, dass in manchen Fällen Schekelquittungen verloren gehen oder zufällig jemand den Schekel nicht zahlt. In solchen Fällen muss auch die Möglichkeit gegeben sein, an der Wahl teilzunehmen. Die Ausführungsbestimmungen werden sich also nur auf solche Ausnahmefälle beziehen. Die Resolution zu Punkt X, 1 wird abgelehnt.

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