Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 465 (sequence 603)
- Language
- German, English, Hebrew
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Barth, Federbusch, Lauterbach 465 X. S c h e k e 1. 1. Zweijähriger SchekeL Bisheriger Wortlaut: a) § 23, Abs. 1: Jedes Mitglied der Organisation erlangt mit erreichtem 18. Lebensjahr das aktive und mit erreichtem 24. Lebensjahr das passive Wahlrecht zum Kongress. Abänderungsvorschlag. § 23, Abs. 1: Jedes Mitglied der Organisation erlangt mit vollendetem 18. Lebensjahr das aktive und mit vollendetem 24. Lebensjahr das passive Wahlrecht zum Kongress. Das aktive und passive Wahlrecht ist an die Entrichtung des Schekels für jedes Jahr der betreffenden Kongressperiode gebunden. Resolution: Bis zum Stichtag des Kongress]anres kann auch nachträglich der Schekel des kongresslosen Jahres entrichtet werden laut Ausführungsbestimmungen, die die Exekutive erlassen wird. Dr. S. Federbusch (A. C, Misrachi) begründet das Minderheitsvotum: Der Antrag, den zweijährigen Schekel einzuführen, bedeutet nur eine Erhöhung des Preises des Schekels. Wenn man sagte, daß der Schekel rechtzeitig entrichtet werden muß, so würde ich das noch verstehen. Die Erhöhung des Schekels auf das Doppelte ist schädlich für die Zionistische Organisation und für die Bewegung, weil die Zahl der Zionisten durch solche Massnahmen weiter eingeschränkt wird. Im Interesse der Demokratie in der Bewegung bitte ich, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Es sollen alle Zionisten am Kongress teilnehmen können und darum soll der Schekel des letzten Jahres allein maßgebend sein. Sekr. Dr. Lauterbach: Gerade das Gegenteil war die Absicht der Exekutive. Sie wollte nicht die Zahl der Schekelzahler und Wähler beschränken. Der gegenwärtige Zustand, dass es in kongresslosen Jahren etwa 200 000 Schekelzahler gibt und in Kongressjahren doppelt so viel, ist unhaltbar. Die Ausführungsbestimmungen, die die Exekutive erlassen wird, werden es Zionisten, die versäumt haben, im kongresslosen Jahr den Schekel zu entrichten, ermöglichen, den Schekel nachzuzahlen. Damit ist niemand von der Wahl ausgeschlossen. Durch Annahme des Antrages werden die Grundlagen der Organisation befestigt und gewisse Wahlmissbräuche werden unmöglich gemacht werden. Es ist eine Reform im Sinne der Demokratie, im Sinne der Erweiterung des Wahlrechts und der Gleichheit aller Kategorien der Wähler.