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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 443

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 443 (sequence 581)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7593-3483741
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Levite, Hoffmann, Motzkin, Grossmann, Barth, Soloweitschik 443 R. Lichtheim (A C, Revisionist): Die Prozedur ist illegal. Vorsitzender Motzkin: Das können Sie beim Kongressgericht vorbringen. (Lebhafte Unruhe und Zwischenrufe der Revisionisten). M. Grossmann (A. C.) fragt an, warum die ursprüngliche Erklärung des Präsidenten, dass namentliche Abstimmung vorgenommen werde, verändert wurde und warum der Präsident eine Abänderung der Resolution zugelassen habe. (Lebhafte Unruhe bei den Revisionisten. Delegierter Jachinson wird vom Vorsitzenden zweimal zur Ordnung gerufen.) Vorsitzender Motzkin: Nachdem die namentliche Abstimmung beschlossen worden war, hat eine Reihe von Vertretern, darunter die Antragsteller, eine Schlichtung vorgeschlagen. Ich habe nach dem Beispiel von frühern Kongressen, wenn so geringe Differenzen herrschten und beide Parteien bereit waren, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, Ihnen dies zur Kenntnis gebracht und gefragt, ob kein Protest sich erhebt. Es gab keinen Protest und daraufhin habe ich abstimmen lassen. Berichterstatter Barth verliest sodann den folgenden Antrag: „Zu allen Fragen, die sich auf Abänderung der Verfassung der erweiterten Jewish Agency beziehen, ist die zionistische Delegation an Beschlüsse des Kongresse? gebunden, die mit Zweidrittel-Majorität angenommen werden müssen." Der Antrag wird angenommen. Hierauf wird folgender Antrag einstimmig angenommen: „Die zionistischen Mitglieder des Councils und des Administrativkomitees sind für ihre Tätigkeit dem Kongress und dem Aktionskomitee verantwortlich." Dr. M. Soloweitschik (A. C, Radikal) beantragt, dass die vom Berichterstatter Dr. Barth gegebene Interpretation des gebundenen Votums vom Kongress durch einen Beschluss bekräftigt werde. Berichterstatter Dr. Barth: Ich wiederhole nochmals, dass die Bindung der Abstimmung, die wir hier angenommen haben, auch bedeutet, dass man abstimmen muss. Ueber Vorschlag des Vorsitzenden nimmt der Kongress durch Abstimmung die Interpretation des Berichterstatters zur Kenntnis.

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