Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 405 (sequence 543)
- Language
- German, English, Hebrew
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Ben Gurion, Halpern, Mereminski, Remez 405 Es entspinnt sich sodann eine längere Debatte darüber, ob gegen die Entscheidung des Präsidiums, weiter zu tagen, ein Appell an das Kongressgericht möglich ist. Im Verlauf dieser Debatte gibt Dr. Ch. A r 1 o s o - r o f f (A. C, Hitachduth) die Erklärung ab, dass ein Missverständnis vorliegen müsse, da die Fraktion Hitachduth nicht beschlossen habe, sich der Erklärung Ben Gurion anzuschliessen. Berichterstatter Dr. Halpern: legt im Zusammenhang mit Paragraph 3 der Kommission folgende Resolution vor: „Der Kongress fordert die Exekutive auf, dafür zu sorgen, dass in den Bereich der Tätigkeit der erweiterten Jewish Agency in Erez Israel die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse eingeschlossen wird.4* Die Erklärung Ben Gurions, in welcher der Vorschlag auf Schluss der Sitzung enthalten ist, wird als formeller Antrag gestellt, jedoch in der Abstimmung abgelehnt. LMereminski (A. C, PoaleZion - zur Geschäftsordnung): Dem Präsidium liegt ein Artrag vor, dass vier Gruppen unbedingt verlangen, es möge jetzt im Zusammenhang mit der ersten Lesung der Konstitution auch über alle andern Fragen abgestimmt werden, welche eine Beziehung zur Agency haben. Vorsitzender Motzkin: Da Herr Dr. Barth mitteilt, dass das Material für di^ Behandlung dieser Frage noch nicht hier ist, ist der Vorschlag Mereminski unakzeptabel. D. Remez (A. C, Poale Zion) weist darauf hin, dass der Vorschlag des Misrachi ursprünglich in die Konstitution eingefügt werden sollte. Da er jetzt als separate Reso~ lution gefasst ist und mit der Konstitution nichts zu tun hat, so muss er den geschäfsordnungsmässigen Weg gehen. Es entsteht eine kurze Debatte über diese Auffaffung, die durch folgende Erklärung des Kongressgerichtspräsidenten Gronemanu beendet wird: Es kann sich bei uns doch nicht etwas wie ein Kommissionspartikularismus herausbilden. Gesetzt, wir stellen uns auf den Standpunkt, die Agencykommission wäre unzuständig für die Behandlung dieses Antrages gewesen, so würden wir jetzt diesen Antrag irgendeiner Kommission zurückschicken müssen, dann würde diese Kommission ihn als ihren Beschluss einbringen oder er würde als Minoritätsantrag vor das Plenum gelangen. Es ist also gleichgültig, ob er da oder dort geprüft wird. Man sollte keine formellen Schwierigkeiten machen. (Beifall.)