Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 397 (sequence 535)
- Language
- German, English, Hebrew
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Halpern, Mereminski, Sacher, Grossmann 397 Berichterstatter Dr. Halpern: Die Kommission beantragt zu Paragraph 12 eine redaktionelle Aenderung. Die Ueberschrift soll nicht lauten „Auflösung der Agency", sondern „Auflösung dieser Vereinbarung", englisch „Termination of this Agreement". Ausserdem gibt es eine Reihe von Minoritätsvoten. Dem Antrag der Revisionisten schliessen sich die Radikalen an. Zunächst bemerke ich noch, dass in diesem Punkt im Einverständnis mit dem Vertreter der Exekutive eine Reihe von Aenderungen redaktioneller Natur vorgenommen worden sind. Ueberall im Text, wo von „Auflösung der Agency4* die Rede ist, muss es heissen: „Auflösung dieser Vereinbarung". Ausgenommen davon ist nur der Paragraph 15, über den ich später reden werde. Der Absatz 4 von Paragraph 12 ist abgeändert worden. Dei letzte Satz dieses Absatzes hat zu lauten: „Unbeschadet dieses Rechtes der Zionistischen Organisation, von der Vereinbarung zurückzutreten, hat der Präsident der Agency, bevor diese Aenderung in Kraft getreten ist, die Angelegenheit vor den Council zu bringen und dazu, wenn nötig, eine ausserordentliche Tagung des Council einzuberufen." M. Grossmann (A. C, Revisionist): Wir kommen jetzt zum wichtigsten Punkt. Jeder versteht, dass die Konstitution die Hände und Füsse der Organisation bindet, und jeder, selbst die, die für die Agency gestimmt haben, wollen, dass die Organisation lebe und ihren eigenen Willen habe. Wir müssen darum die Möglichkeit haben, dem Zustand, der heute hier geschaffen wird, ein Ende zu machen. Wenn die Abmachung nur mit Zweidrittel-Majorität aufgehoben werden kann, nimmt die Organisation sich jede Möglichkeit, zu jeder Zeit, in welcher Situation immer, die heute geschaffene Lage zu ändern. Es könnte sein, dass die anderen Herren in einem bestimmten politischen Moment nicht wünschen, dass die Agency weiter bestehen soll; unsere Hände aber sind gebunden. Der Vorschlag ist schon einmal vom Kongress behandelt und erwogen worden. Unser modifizierter Vorschlag (S. 376) ist kein parteiischer, sondern er trägt den Charakter der Vernunft. Wir dürfen uns an keine Abmachung der Exekutive und des Aktionskomitees gebunden fühlen. Wir dürfen auch nicht fürchten, da^s die Herren unsere Resolution nicht akzeptieren werden. Der Kongress muss den Mut haben, dafür zu stimmen. Lassen Sie den Kongress leben und atmen und stimmen Sie für die Resolution der Revisionisten. Berichterstatter Dr. Halpern: Es scheint mir zweckmässig zu sein, dass auch der Antrag der Radikalen, welcher dem der Revisionisten sehr nahe kommt, jetzt vor der Abstimmung besprochen werde. Deshalb beantrage ich, dass der Vertreter der Redikalen zur Begründung seines Antrages das Wort erhalte.