Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 489)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
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Mentioned entities
- Haifa 2× ep/1047930
- Safed 2× ep/1046078
- Tiberias 1× ep/1048138
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Brutzkus 351 B. Beteiligung der Stadtverwaltungen an den Ausgaben für das Gesundheitswesen Der Kongress stellt mit Befriedigung fest, dass trotz den Kürzungen im Budget der Hadassa für die letzten zwei Jahre kein Rückgang im Umfang und Niveau der Arbeit zu verzeichnen ist und dass weitere Fortschritte, besonders auf dem Gebiete der präventiven Medizin, erzielt worden sind. Der Kongress stellt fest, dass, während die Einnahmen der Hadassa vom ländlichen Jischuw sich in steter Zunahme befinden, die Einnahmen von der städtischen Bevölkerung für die von der Hadassa geleistete medizinische Hilfe entweder minimal waren (Haifa, Tel Aviv) oder gänzlich ausfielen (Safed, Jerusalem, Tiberias). Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass die von der Hadassa an die städtische Bevölkerung geleistete medizinische Hilfe auf dem Gebiete des Ambulanz- und Hospitalwesens und der prophylaktischen Medizin von der entsprechenden finanziellen Beteiligung der Stadtverwaltungen abhängig gemacht werden soll, insbesondere in denjenigen Orten, wo Munizipalverwaltungen (wie in Tel Aviv und den benachbarten Kolonien) oder organisierte Gemeinden (wie in Haifa) vorhanden sind. Der Kongress sieht es als Pflicht der Regierung an, die hierfür notwendigen Beträge in den Etats der betreffenden Munizipalitäten zu bestätigen. C. Bekämpfung der Infektions- und sozialen Krankheiten Der Kongress bedauert, feststellen zu müssen, dass in den letzten zwei Jahren 1. keine wesentliche Erweiterung der Unterbringung der Infektionskranken in Regierungsspitälern erfolgt ist; 2. ein grosser Mangel an Betten für Geisteskranke bestanden hat; 3. zur Bekämpfung der Tuberkulose von seiten der Regierung nichts getan worden ist. Der Kongress hält es für die Pflicht der Regierung, für die Unterbringung der Infektionskranken (inklusive der Tuberkulosekranken) wie auch der Geisteskranken in Krankenhäusern zu sorgen; sie hält es ferner für eine Pflicht der Regierung, diejenigen jüdischen Institutionen finanziell zu unterstützen, die einen Teil dieser Arbeit freiwillig übernommen haben, wie z. B. das „Esrath Nashim"-Spital für Geisteskranke in Jerusalem und das Hadassa-Spital in Safed. Des weiteren soll die Regierung die Liga zur Bekämpfung der Tuberkulose in Palästina bei der Errichtung von Fürsorgestellen und Sanatorien unterstützen. Der Kongress fordert die Exekutive auf, die von ihr in dieser Richtung unternommenen Schritte fortzusetzen. D. Städtische und ländliche Krankenhäuser Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass es Pflicht der Regierung ist, sowohl in den ausschliesslich jüdischen städtischen Bezirken wie auch in Städten mit gemischter Bevölkerung Hospitäler nach demselben Prinzip zu errichten, wie in den arabischen städtischen Bezirken;