Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 487)
- Language
- German, English, Hebrew
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Brutzkus 5. Ernennung und Aufgaben des Leiters. Da es die Aufgabe der Frauenorganisation Hadassa ist, das medizinische Werk im Lande finanziell zu stützen und sich an der Festsetzung der Arbeitsmethode und des Arbeitsplanes zu beteiligen, und da das durch sie unterstützte Werk das Gesundheitsdepartement der Zionistischen Palästina-Exekutive bildet, erfolgt die Ernennung und Kündigung des Leiters im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner. Der Leiter ist der verantwortliche Verwalter des Werkes. Er ist der Exekutive für die Durchführung des gemeinsamen Arbeitsprogramms und -Systems verantwortlich, indem die Exekutive der Partner ist, der sich an Ort und Stelle befindet und die Durchführung des laut beiderseitiger Uehereinkunft festgesetzten Arbeitsprogramms überwacht. 6. Das beratende Komitee (Waad Habriuth) und seine Aufgaben. Ein beratendes Komitee, genannt „Waad Habnuth", steht dem Leiter zur Seite. Es besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar aus vier von der Exekutive, zwei vom Waad Leumi in gemeinsamer Beratung ernannten Mitgliedern und dem Leiter der Kupath Cholim. Der Leiter hat mit dem Waad Habriuth in regelmässigen Sitzungen über die Interpretation des Arbeitsprogramms und seine Durchführung zu beraten, sofern diese Angelegenheiten über die Grenzen der tagtäglichen Routine hinausgehen. Er hat ferner den Rat des Waad Habriuth in allen Angelegenheiten einzuholen, die Unterhandlungen mit der Regierung und mit externen (medizinischen, politischen, sozialen) Institutionen betreffen, sowie für alle Aktionen, die durch unvorhergesehene Umstände wie Epidemien, sanitäre Massnahmen usw. bedingt sind. Der Waad Habriuth hat nur die Kompetenz einer beratenden, nicht aber einer ausführenden Instanz. 7. Budget. Der Budgetentwurf wird vom Leiter in Beratung mit dem Waad Habriuth ausgearbeitet und durch die Exekutive geprüft und beschlossen. Er wird sodann der Frauenorganisation Hadassa in Amerika zusammen mit dem Vorschlag des Leiters zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt, worauf er unter Beifügung der Bemerkungen der Frauenorganisation Hadassa (falls kein Einvernehmen beider Seiten erzielt worden ist) zur endgültigen Beschlussfassung vor den Kongress gelangt. 8. Ueberweisung des Budgets. Die Ueberweisung der Budgetbeträge erfolgt durch die Frauenorganisation Hadassa an den Leiter durch Vermittlung des Hauptbureaus des Keren Hajessod in Jerusalem. II. Krankenkasse der Allgemeinen Arbeiterorganisation (Kupath Cholim). 1. Krankenkasse und Gesundheitsfonds. In Anbetracht der grossen Bedeutung, die die Entwicklung einer sozialen Krankenversicherung im Lande hat, schliesst die Zionistische