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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 116

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 116 (sequence 254)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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116 4. KONGRESS-SITZUNG: Generaldebatte men, wäre dort wohl nicht möglich gewesen. Und das hat den Schuldigen nichts gekostet. Der Gouverneur von Jerusalem sitzt noch heute auf seiner Stelle, und nach einigen Wochen kommt wieder der heilige Tag, und es gehen tagtäglich verhängnisvolle Dinge an der Klagemauer vor — und es ist mir unangenehm zu prophezeien, was das Ende sein wird. Zweitens: Was die bescheidenen Forderungen bezüglich der Bodenpolitik betrifft: nichts Erfreuliches ist zu berichten. Der Kataster wird wenigstens siebzehn Jahre dauern, bis wir die Frage stellen können, welche Teile des Landes unbebaut bleiben. Das Land, das man den Arabern in Beisan geschenkt hat, unter dem Vorwand, dass sie ohne diesen Boden nicht leben könnten, erlaubt man ihnen jetzt den Juden zu verkaufen. Und so wird dieses Geschenk Samuels zu Bodenspekulation verwendet. Ich sage nicht, dass Herbert Samuel das beabsichtigt hat, ich sage aber, dass er und seine Regierung einen grossen Leichtsinn begangen haben und dass das Land zu einer unverschämten Bodenspekulation gegen Juden ausgenützt werden wird. Aber es gibt ausserdem die Infiat-Geschichte. Eine solche Gefahr, wie diese Sache ist uns in Palästina noch nicht vorgekommen. Wie weit sie gedeihen wird, ist schwer vorauszusehen, aber die gefährlichen Möglichkeiten sind, ich fürchte, sehr weitgehend. Eine ganze Hälfte des Bodens der Kolonie Chederah, gerade dieser Kolonie, die man unter solchen Kämpfen ausgebaut und am Leben erhalten hat, wird bestritten. Seit 38 Jahren besitzen die Kolonisten Kuschane, von der türkischen Regierung gegeben, von der englischen übernommen und in den Karten angezeichnet; und heute bezweifelt die Verwaltung das Eigentumsrecht der Juden auf Infiat — merken Sie, nicht bloss den Besitz, sondern das grundsätzliche Eigentum! (Zwischenruf Sa eher: Haben Sie die Kuschane gesehen?) Ich habe die Kuschane gesehen. In jedem Lande besteht, soviel ich weiss, die folgende Regel: derjenige, der fordert, muss den Beweis führen. Ich bin der Eigentümer, ich habe die Kuschane, und willst du mein Eigentum bestreiten, dann musst du, nicht ich, vor das Gericht gehen und Beweise bringen. Die palästinensische Verwaltung aber hat von den Kolonisten verlangt, dass sie, die die Kuschane haben, sich an die Land Courts als Kläger, als Fordernde wenden sollen, um ihr Eigentumsrecht auf Infiat zu beweisen. Und da die Kolonisten sich wehren, bekommen sie einen Brief von der Regierung, dessen Kopie ich der politischen Kommission zeigen werde. Es schreibt der Assistant District Commissioner von Haifa: falls die Kolonisten von Chedera sich nicht binnen einer Woche fügen, vor Gericht zu gehen, um zu beweisen, dass die Kuschane wirklich auch den bestrittenen Teil von Infiat einschliessen, so wird die Regierung selbst im Gerichtswege der Kolonie Chedera das Recht auf gewisse Sanddünen bestreiten. Was ist das? Wenn die Sanddünen rechtlich der Regierung gehören, dann hat sie das Recht, diese Sanddünen vor Gericht zu reklamieren; aber dies auszu-

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