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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXXV

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXXV (sequence 91)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7103-3483251
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LXXV d) Ernennung und Entlassung von Lehrern und Direktoren, bezw. deren Versetzung von einem Ort in einen andern, im Rahmen des angenommenen Budgets. Die Ernennung erfolgt durch den Inspektor der betreffenden Richtung; das Ernennungsschreiben wird unterzeichnet vom Inspektor und bestätigt vom Leiter des Erziehungsdepartements. Anmerkungen: a) Die aus religiösen Gründen erfolgende Entlassung durch das Schulkomitee des Misrachi bedarf keiner Bestätigung von seiten einer anderen Körperschaft. Das Schulkomitee soll die Exekutive von der Entlassung in Kenntnis setzen und ihr die Gründe der Entlassung bekannt geben. b) Im Falle einer Nichtbestätigung der Ernennung, bezw. Entlassung eines Lehrers oder Direktors durch den Leiter des Erziehungsdepartements liegt die letzte Entscheidung in den Händen des Waad Hachinuch, c) Verhandlungen zwischen den Schulen und dem Erziehungsdepartement sollen durch den Inspektor der betreffenden Schulkategorie mit Wissen des Leiters des Erziehungsdepartements geführt werden. f) Verschiebungen von Posten zu Posten innerhalb des Budgets bei Beibehaltung der feststehenden Norm können von den Schulkomitees mit Bestätigung des Leiters des Erziehungsdepartements durchgeführt werden. H. Erziehungsdepartement (Machlakath Hachinuch): a) Mitglieder des Departements sind: der Leiter des Departements und je ein Inspektor für jede der vereinheitlichten Leitung unterstehende Schulkategorie. b) Der Leiter des Erziehungsdepartements wird von der Exekutive in Uebereinstimmung mit Punkt 10, der Bestimmungen über die Aufgaben des Waad Hachinuch (C) ernannt. c) An den Sitzungen des Departements nehmen nur Mitglieder des Departements teil. d) Falls ein Inspektor einer der Schulkategorien einem Beschlüsse oder einem Zirkular nicht zustimmt, steht ihm das Recht zu, durch die Exekutive die Angelegenheit der entsprechenden Instanz zur Entscheidung vorzubringen. (Administrativ-finanzielle Angelegenheiten kommen vor die Exekutive selbst, Angelegenheiten pädagogischer Natur, die allen Schulen gemeinsam sind, vor den Waad Hachinuch, innere Angelegenheiten, die speziell eine Schulkategorie betreffen, kommen vor das Schulkomitee der betreffenden Kategorie.) J. Aufgaben des Erziehungsdepartements: a) Das Erziehungsdepartement leitet alle Erziehungsanstalten?n Uebereinstimmung mit dem Statut und im Rahmen des Budgets. b) Das Departement unterbreitet das Jahresbudget dem Waad Hachinuch und der Exekutive auf Grund der Vorschläge der Schulkomitees. c) Dem Leiter des Erziehungsdepartements steht die Kontrolle über die Schulen aller Kategorien zu. d) Die Aufsicht über die Schulen hat das Erziehungsdepartement in einer festgesetzten Weise auszuführen. Jeder der Inspektoren kontrolliert die Schulen seiner Kategorie.

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