Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite LXXI (sequence 87)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3476254-3476286--7099-3483247- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LXXi Der Kongress beauftragt die Exekutive, mit der Regierung über den Erlass eines Kranken- und Invaliden-Versicherungsgesetzes, sowie über die an die Kupath Cholim bis zum Erlass des Gesetzes zu leistende Regierungshilfe zu verhandeln. 36. Invalidenversicherung Der Kongress beauftragt die Exekutive, in der allernächsten Zeit einen Plan für die Schaffung einer Invalidenkasse auszuarbeiten. Die Exekutive soll mit den betreffenden Faktoren in Verhandlung treten, damit die Invalidenkasse noch im Laufe des nächsten Jahres ins Leben tritt. 37. Medizinisch-prophylaktische Arbeit Der Kongress begrüsst die Eröffnung des Gesundheitszentrums in Jerusalem, sowie die Errichtung des zweiten Gesundheitszentrums in Tel Aviv aus dem Nathan und Lina Straus-Fonds. Der Kongress hält die medizinische Präventivtätigkeit für eine der Hauptaufgaben der Hadassa in den nächsten Jahren und drückt die Hoffnung aus, dass die Gesundheitszentren zur Erweiterung und Förderung dieser Tätigkeit sowie zu gemeinsamer Zusammenarbeit aller auf dem Gebiete der präventiven Medizin tätigen Faktoren beitragen werden. 38. Soziale Fürsorge Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass der Mangel an einem geordneten sozialen Fürsorgewesen im Lande die Tätigkeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens sehr erschwert, und beauftragt die Exekutive, im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Faktoren (Knesscth Israel, Munizipalitäten, Gemeinden) Schritte zu unternehmen, um die Fürsorgearbeit rationeil auszubauen. I. Erziehung und Kultur 39. Organisation des Erziehungswesens in Erez Israel A. Der XVI. Kongress bestätigt die Tendenz, die in den Entschliessungen des A. C. in London vom Jahre 1926 zum Ausdruck gebracht worden ist: die verschiedenen Kategorien von Schulen, die allgemeinen, die des Misrachi und die der Arbeiterorganisation, unter eine zentrale Leitung zu bringen, die die Schulen in Uebereinstimmung mit dem Prinzip der inneren Autonomie und dem folgenden Gesetz leiten soll (siehe Absatz D). B. Der Kongress beschliesst:!. Alle Schulen einer jeden Richtung: die allgemeinen, die des Misrachi und die der Arbeiterorganisation, die in Verbindung mit der zentralen Leitung stehen, müssen die gleichen Rechte in bezug auf die Stundenzahl, Anzahl der auf jeden Lehrer entfallenden Schüler und in bezug auf alle übrigen Dinge gemessen. Anmerkung: Es ist damit nicht beabsichtigt, die Stundenzahl in den Misrachi - Schulen gegenüber dem gegenwärtigen Zustande zu verringern.