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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXX

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXX (sequence 86)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7098-3483246
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LXX 33. Bekämpfung der Infektions- und sozialen Krankheiten Der Kongress bedauert, feststellen zu müssen, dass in den letzten zwei Jahren 1. keine wesentliche Erweiterung der Unterbringung der Infektionskranken in Regierungsspitälern erfolgt ist; 2. ein grosser Mangel an Betten für Geisteskranke bestanden hat; 3. zur Bekämpfung der Tuberkulose von seiten der Regierung nichts getan worden ist. Der Kongress hält es für die Pflicht der Regierung, für die Unterbringung der Infektionskranken (inklusive der Tuberkulosekranken), wie auch der Geisteskranken in Krankenhäusern zu sorgen; sie hält es ferner für eine Pflicht der Regierung, diejenigen jüdischen Institutionen finanziell zu unterstützen, die einen Teil dieser Arbeit freiwillig übernommen haben, wie z. B. das „Esrath Nashim"~Spital für Geisteskranke in Jerusalem und das Hadassa-Spital in Safed. Des weiteren soll die Regierung die Liga zur Bekämpfung der Tuberkulose in Palästina bei der Errichtung von Fürsorgestellen und Sanatorien unterstützen. Der Kongress fordert die Exekutive auf, die von ihr in dieser Richtung unternommenen Schritte fortzusetzen. 34« Städtische und ländliche Krankenhäuser Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass es Pflicht der Regierung ist, sowohl in den ausschliesslich jüdischen städtischen Bezirken wie auch in Städten mit gemischter Bevölkerung Hospitäler nach demselben Prinzip zu errichten, wie in den arabischen städtischen Bezirken; die Regierung sollte zusammen mit den Munizipalitäten die Kosten der Erhaltung der Hospitäler tragen und deren Verwaltung gemeinsam mit jenen beaufsichtigen. Die Verhältnisse in den Regierungsspitälern im jüdischen Wohngebiet sollen in bezug auf rituelle Verpflegung, jüdisches Aerzte- und Pflegepersonal usw. den Bedürfnissen der jüdischen Bevölkerung angepasst sein. Die Regierung sollte das Hospital der Kupath Cholim im Emek als ein Kreisspital anerkennen, das einen bestimmten ländlichen Bezirk zu versorgen hat und das daher die Hilfe der Regierung ebenso beanspruchen darf wie jedes andere Kreisspital. 35. Soziale Krankenversicherung Der Kongress begrüsst die Erfolge der Kupath Cholim, der es in den letzten Jahren gelungen ist, die wichtigsten landwirtschaftlichen und industriellen Unternehmungen, wie die Rutenbergwerke am Jordan, die Gesellschaften für Orangenpflanzungen und andere zur Sozialversicherung heranzuziehen. Der Kongress begrüsst ferner die finanzielle Sanierung der Kupath Cholim, die zurzeit über 50 Prozent ihrer Einnahmen von den Versicherten selbst und den Arbeitgebern bezieht. Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass sich die Arbeitgeber — und zwar private wie öffentliche Unternehmungen — an den Ausgaben der Krankenversicherung, und zwar in Form eines bestimmten Prozentsatzes vom Arbeitslohn des Versicherten, zu beteiligen haben. Der Kongress gibt der Meinung Ausdruck, dass der Prozentsatz der Beteiligung der Zionistischen Organisation an dem Budget der Krankenkasse proportional nach den direkten Einnahmen der Krankenkasse aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber festgesetzt werden soll.

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