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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite XLIX

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite XLIX (sequence 65)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7077-3483225
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XLIX 7. Protest gegen die Unterdrückung des Zionismus in Russland Der Kongress konstatiert, dass in den letzten zwei Jahren die grausamen Verfolgungen, denen die zionistische Bewegung in Russland seitens der Sowjetregierung ausgesetzt war, nicht aufgehört haben und erhebt gegen die systematische gewaltsame Unterdrückung der jüdisch-nationalen Bestrebungen, der hebräischen Sprache und Kultur und der jüdischen Religion feierlichen Protest. Der Kongress begrüsst aus der Ferne die russischen Zionisten, die — ohne Unterschied der Richtung — ständigem Terror ausgesetzt, in Kerkern und in der Verbannung dennoch in Treue den zionistischen Idealen ergeben bleiben. Mit Dankbarkeit und Stolz gedenkt der Kongress derer, die unter solchen Bedingungen unermüdlich den Kampf für die Verbreitung und Vertiefung des Zionismus innerhalb des russischen Judentums fortführen. Der Kongress beauftragt die Exekutive, unverzüglich eine systematische und energische Aktion einzuleiten, welche die öffentliche Meinung der ganzen zivilisierten Welt über die entsetzliche Lage der zionistischen Bewegung in Sowjetrussland unterrichten und die Einstellung der Verfolgungen, sowie die Befreiung der eingekerkerten und deportierten Zionisten bewirken soll. 8, Protest gegen Judenverfolgungen in Jemen Der Kongress erhebt feierlichen Protest gegen die grausamen Gewaltmassnahmen, unter denen die Juden in Jemen in letzter Zeit erneut zu leiden haben. Der Kongress beauftragt die Exekutive, mit der Palästina-Regierung Vereinbarungen zu treffen, die als eine besondere Rettungsmassnahme eine vergrösserte und beschleunigte Immigration von jemenitischen Juden ermöglichen sollen. B. Jewish Agency 9. Verfassung der Jewish Agency Nachdem der Kongress den Bericht der Exekutive über die Verhandlungen, die zwecks Erweiterung der Jewish Agency seit dem XV. Kongress geführt wurden, zur Kenntnis genommen hat, und nachdem der Kongress den Entwurf des Uebereinkommens über die Konstitution der erweiterten Agency geprüft hat, und nachdem der Kongress durch die Exekutive davon verständigt worden ist, dass die britische Regierung ihrer Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hat, die erweiterte Agency als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandats für Palästina anzuerkennen, und folgende Zusicherung zu geben: „Im Falle der Auflösung der erweiterten Agency wird die britische Regierung, nachdem ihr die Auflösung durch die Zionistische Organisation zur Kenntnis gebracht wurde, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandats für Palästina anerkennen, vorausgesetzt, dass ihre Organisation und Verfassung zu dieser Zeit angemessen sind. Die Organisation soll in diesem Falle in allen Be-

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