Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 518 (sequence 560)
- Language
- German, English, Hebrew
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Beschlüsse 75. Inkompatibilität. Der Kongreß überweist folgenden Antrag dem Kongreßgericht zur Ausarbeitung eines Gutachtens für das Aktions-Komitee: Verwaltungsbeamte der Zionistischen Exekutive und der zionistischen Zentralinstitut© (JCT., KU., KK.L.) sowie idie Beamten von Ha-dassah, Kehilia-th Zion, <des Hamaschbir. des Solei, Boneh, der Axbeiterbank und des United, Paleistine Appeal können, solange sie inn aktiven Dienste stehen, nicht Mitglieder des A. C. sein, ohne Rücksicht darauf, ob sie in den Hauptbureaus oder in den Landesstellen tätig sind. Propagandadelegierte gelten nicht als Verwaltungsbeamte, auch wenn sie innerhalb ihres Aufg&berakreises auch administrative Funktionen ausüben. Die Bestimmungen des § 46 a) des Organisationsstatuts bleiben aufrecht. 76. Ämterkumnlierung. Der Kongreß überweist folgenden Antrag dem A. C. mit dein Auftrage, eine Regelung im Sinne dieses Antrages herbeizuführen r Der Kongreß ist der Auffassung, daß folgende Aemter: Mitgliedschaft im Direktorium des J. C. T., Mitgliedschaft im Direktorium des K. H., Mitgliedschaft im Direktorium des K. K. L., Mitgliedschaft in der Exekutive miteinander nicht vereinbar sind. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die Governors des JCT., ICH. und KKL.. Der Kongreß beauftragt -die zuständigen Instanzen, bei der Besetzung der entsprechenden Stellen diesen Grundsatz zu berücksichtigen. 77. Finanz- und Wirtscbaftsrat. Alle den Finanz- und Wirtschaftsrat betreffenden Bestimmungen werden aufgehoben, 78. Zahl der Mitglieder der Exekutive. Die Mindestzahl der Mitglieder der Exekutive wird mit acht festgesetzt. 79. Verschiedene Organisatiensfragen. Der Kongreß nimmt die folgenden Anträge der Organisationskommission (sub A—D) zur Kenntnis, überweist sie dem Aktions- Komitee zur Prüfung und Erledigung und .ermächtigt das Aktions- Komitee, im Falle der Annahme der Beschlüsse das Organisations- Statut und Wahlreglement oder sonstige Gesetze, die davon berührt werden, entsprechend zu ändern: A. Schekel. I. Schekelpropaganda. Der Kongreß spricht sein Bedauern darüber aus, daß in der vergangenen ICongreß- T*eriode im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen ßchekels eine Verminderung' der Schekel, und zwar insbesondere ein Rückgang des Scbekelergebni&ses im kongreßlosen- Jahre 5686 eingetreten ist. Nachdem sich nun die Institution des einheitlichen Schekels eingebürgert hat, muß es die Aufgabe der Zionisten aller Länder sein, den Kreis der -durch dea> 518