Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 510 (sequence 552)
- Language
- German, English, Hebrew
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Beschlüsse gierten, bezw. für die Delegationen der Fonds, die nach verschiedenen Ländern zu Propagandazwecken entsandt werden. 2. Mit Rücksicht auf die jetzige Lage in Palästina und auf die Finanzen der Organisation ersucht der Kongreß die Exekutive und die Direktorien der Fonds, auf feine Verkleinerung der Zahl der Beamten und eine Reduktion ihrer Gehälter hinzuarbeiten. Die Gehälter sollen ab 1. Oktober 1927 in der Höhe von 5 bis 12 Prozent reduziert werden, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag der im Juli 1927 zur Nachprüfung der Gehälter ernannten besonderen Kommission. Diese Bestimmung ist nur gültig bis zum nächsten Kongreß. Sie findet keine Anwendung auf diejenigen Beamten der Fonds, deren Gehälter laut Punkt 1 dieser Resolution bereits eine Reduktion erfahren werden. 3. Die Gehälter der Beamten des Londoner Bureaus sollen in Üebereinstimmung mit der Gehaltsskala reguliert werden, die im Mai 1927 von der hiezu bestimmten Kommission aufgestellt worden ist. 4. Sobald die neue Palästinawährung eingeführt wird, gelten sämtliche Palästinagehälter in palästinensischer und nicht in ägyptischer Währung. 5. Der Kongreß beauftragt das Aktions-Komitee, je eine Kommission für London und Palästina einzusetzen, die bis zu derjenigen Sitzung des Aktions-Komitees, welche das Budget für das Jahr 5689 zu bestimmen haben wird, die Gehaltsskala für die Funktionäre der Zionistischen Organisation und ihrer sämtlichen Institutionen, einschließlich der Mitglieder der Exekutive, endgültig ausarbeiten soll. 6. Der Kongreß drückt den beiden Kommissionen, die sich mit der Nachprüfung der Gehälter in London und Palästina beschäftigt haben, den wärmsten Dank aus. 46. Ersparnismaßnahmen. Der Volkscharakter der Zionistischen Organisation und die großen Bedürfnisse der Bewegung, deren Befriedigung nur auf freiwilligen Beiträgen zu den nationalen Fonds basiert, die jetzige schwere Krisis und das geringe, der Zionistischen Organisation zur Verfügung stehende Budget machen ies notwendig, in der nächsten Periode möglichst weitgehende Ersparnisse an den Ausgaben für Gehälter der Funktionäre der Zionistischen Organisation, — deren ergebene und treue Pflichterfüllung anerkannt werden muß, —- eintreten zu lassen. Der Kongreß beschließt daher, den Mitgliedern der Exekutive und den Direktoren des Keren Hajessod und der Banken, die mit der Zionistischen Organisation in Palästina verbunden sind, zu empfehlen, daß sie sich mit einem Höchstgehalt von 60 Pfund monatlich begnügen. Der Exekutive in London wird empfohlen, die von der Londoner Kommission vorgeschlagenen Maximalgehälter einzuführen. 510