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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 509

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 509 (sequence 551)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6994-3483141
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Budget — Gehaltsfragen b) Der Kongreß beschließt, daß alle Mehreinkünfte über den vorgeseherben Betrag in erster Reihe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Schaffung produktiver Arbeitsmöglichkeiten verwendet werden sollen. Der Kongreß macht es allen Zionisten zur Pflicht, das Aeußerste zu tun, um solche Mehreingänge in größter Höhe zu sichern. c) Bei allen Ausgaben hat die Hachscharah und die Alijah das Vorzugsrecht. Bei Notwendigkeit von Einschränkungen soll zuerst die Budgetpost Administration in Betracht kommen. d) Bei Vergebung der Arbeiten sollen alle Stände berücksichtigt werden. IL Zur Budgetpost 3 s Der Kongreß beschließt, daß der im Arbeitsbudget enthaltene Unterposten für Kulturarbeit unter Erwachsenen budgetär in gleicher Weise behandelt werden soll wie das Erziehunigsbudget. III. Zur Budgetpost 5: D*er Kongreß erinnert an den Beschluß des XIV. Kongresses betreffs der Zentralschule im Emek und beauftragt die Exekutive, Schritte zu ergreifen, um seine baldigste Ausführung zu ermöglichen. I. BUDGET DER WELTORGANISATION* 44. Budget der Zionistischen Weltorganisation für das Jahr 5688. Der Kongreß stellt für das Jahr 5688 folgendes Budget für die Londoner Exekutive fest: Einnahmen: Schekel £ 10.000 Goldener Schekel „ 13.000 Sonderheiträge „ 15.000 £ 38.000 Ausgaben: Reguläres Budget £ 28.000 Deckung des Defizit es der Londoner Exekutive „ 10.000 „ 38.000 J. GEHÄLTSFRÄGEN. 45. Allgemeine Richtlinien. 1. Der Kongreß drückt seinen Wunsch aus, daß die Gehälter- Skala, die in dem Bureau der Exekutive in Jerusalem maßgebend ist, auch gültig sein -soll für alle Institutionen der Zionistischen Organisation in Palästina. Dieser Beschluß hat keine Gültigkeit für die Dele- 509

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