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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 506

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 506 (sequence 548)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6991-3483138
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Beschlüsse F, WIRTSCHAFTSPOLITIK. 37. Wirtschaftspolitische Ressorts. Der Kongreß betont die außerordentliche Bedeutung einer systematischen und aktiven wirtschaftspolitischen Arbeit der Exekutive. Da eine derartige Arbeit in Steuer-, zoll-, kolonisations- und konzessionspolitischen Angelegenheiten einer sachgemäßen, detaillierten Bearbeitung bedarf, beauftragt der Kongreß die Exekutive, die Schaffung besonderer wirtschaftspolitischer Ressorts in den politischen Departements der Exekutive in London und Jerusalem vorzunehmen. 38. Palästinensisch-syrischer Handelsvertrag. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, alle nötigen Schritte zur Beseitigung der Gefahren für die industrielle Entwicklung Palästinas zu tun, die in dem Entwurf des palästinensisch-^syrischen Handelsvertrages enthalten sind. 39. Export-Erleichterung. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, von der palästinensischen und britischen Regierung zu fordern, daß Palästina in bezug auf die Einfuhr seiner Waren nach Großbritannien den britischen Dominions und Kolonien gleichgestellt wird. 40. Frachtbegünstigungen. Die Exekutive wird beauftragt, sich bei der palästinensischen Regierung dafür einzusetzen, daß für die Produkte der einheimischen Industrie und Landwirtschaft und für Rohstoffe, Futter und Düngemittel, die vom Ausland importiert werden, privilegierte Frachtsätze eingeführt werden. a BODENPOLITIK* 41. Kredite für Bodenkäufe. Bei der Bewilligung von Krediten an private Bodenkäufer und Bodenkaufsgesellschaften unter privater Leitung sollen die zionistischen Institutionen nur diejenigen Personen und Gesellschaften unterstützen, welche die Sicherheit bieten, daß sie ihre Ankäufe in einer mit den Interessen des jüdischen nationalen Heimes zu vereinbarenden Weise verwerten werden. Die Exekutive wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee Bestimmungen zu 506

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