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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 492

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 492 (sequence 534)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6977-3483124
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Beschlüsse nungen der letzten Zeit, die die Entwicklung des Jischuw zu stören geeignet sind. Mit tiefem Bedauern konstatiert der Kongreß Fälle der Verwaltungspraxis der letzten Zeit, durch welche Grundrechte, Lebensinteressen und sogar die Würde das Jischuw verletzt worden sind, wie etwa die Maßnahmen betreffend das transjordanische Grenzkorps und das Verhalten der Mandatsregierung in bezug auf die heiligen Stätten der Juden. Die Entwicklung des gesamten Aufbauwerkes des jüdischen Volkes in Palästina verlangt aktive Unterstützung und Beteiligung der palästinensischen Regierung im Geiste des Mandates durch Schaffung von besonderen Bedingungen und Erleichterungen für die Siedler in der ersten Periode ihrer Aufbauarbeit. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jischuw im Lande verlangt insbesondere folgende Reformen: a) Herabsetzung der Veranlagung zur Besitzsteuer (Werko) in Fällen von Eigentumsübertragungen, da das derzeitige System einen offenbar unbilligen Unterschied zwischen einem neuen Eigentümer macht, dessen Veranlagung auf dem Kaufpreis basiert ist, und dem Eigentümer von Besitz völlig gleichen Charakters in der Nachbarschaft, dessen Veranlagung auch weiterhin auf einer unbestritten veralteten Schätzung beruht. Die von einem Käufer zu bezahlende Besitzsteuer soll nicht auf dem Kaufpreis, sondern auf der Veranlagung des Besitzes vor der Uebereignung basiert werden. b) Herabsetzung der Gebühren für Eigentumstitel (Kuschane). Diese Gebühr soll ebenfalls nicht auf dem Kaufpreis beruhen, sondern auf der Schätzung, nach welcher der Besitz vorher zur Besitzsteuer veranlagt war. c) Einführung von Erleichterungen für landwirtschaftliche Siedlungen in bezug auf die Höhe der zu zahlenden Abgaben (Oscher, Werko) und Sicherung einer gerechten Abschätzung. Bei neuen landwirtschaftlichen Siedlungen soll in den ersten Jahren des Betriebes Befreiung vom Oscher eintreten. d) Umwandlung des Zehent in eine feste Jahreszahlung bis zu einer umfassenden Reform des Systems der Bodenbesteuerung. e) Befreiung neuer Fabriken von der Besitzsteuer für eine Zeit von 10 bis 15 Jahren. f) Maßnahmen zu einer raschen Durchführung der Bestimmungen von Artikel 6 des Mandates mit Bezug auf die Förderung geschlossener Ansiedlung von Juden auf dem Lande, einschließlich von Staats- und Brachländereien, durch die Regierung. In Fällen zweifelhafter Grenzbestimmung soll die Fläche der Staatsbezw. Brachländereien derzeit mit dem unstreitig in diese Kategorie fal- 492

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