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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 491

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 491 (sequence 533)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6976-3483123
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Die Beschlüsse des XV. Zionisten-Kongresses. (Offizieller, durchgesehener und berichtigter Text.) A, POLITIK. 1. Richtlinien für die zionistische Politik. Die in Palästina seit Jahrzehnten, insbesondere seit der Balfour-Deklaration, unter zionistischen Auspizien geleistete Aufbauarbeit hat die Grundlage des jüdischen nationalen Heimes geschaffen. Damit wurde der Mandatarmacht sowie der öffentlichen Meinung der Welt bewiesen, daß das jüdische Volk fähig und entschlossen ist, der ihm durch das Mandat auferlegten schweren Verantwortung gerecht zu werden. Die Mandatarmacht hat sich während dieser Anfangsperiode im wesentlichen auf die Einrichtung einer ordnungsmäßig arbeitenden Verwaltung und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit beschränkt und damit zwei der fundamentalen Vorbedingungen für die gesunde Entwicklung Palästinas geschaffen. Der Kongreß hält es jedoch für nötig zu betonen, daß die Tätigkeit der Palästinaverwaltung in ihrem passiven Verhalten zum Jischuw und zu den Leistungen des jüdischen Volkes weder dem Geiste noch den besonderen Bestimmungen des Mandates entspricht. Dem großen Wert des jüdischen Aufbauwerkes in Palästina, das dem ganzen Land in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zum Vorteil dient, wird dies Verhalten keineswegs in genügendem Maße gerecht. Die Mandatsregierung hat weder der Siedlungsarbeit noch dem Kulturwerk der Juden genügend Hilfe geleistet. Elementare staatsbürgerliche Bedürfnisse (Volksbildung, Gesundheitspflege usw.) des jüdischen Jischuw werden von ihr nicht im gleichen Maße befriedigt wie gegenüber den anderen Teilen der Landesbevölkerung. Mit Anerkennung stellt der Kongreß fest, daß die Palästinaregierung in der letzten Zeit sich für die Angelegenheiten des jüdischen Jischuw in stärkerem Maße interessiert und ihm in mehreren Fällen Hilfe geleistet hat. Der Kongreß sieht sich jedoch gezwungen, gleichzeitig mit Bedauern festzustellen, daß in all diesem noch keine grundlegende Veränderung des Systems der Mandatarmacht im Sinne einer aktiven Unterstützung des Aufbaus der nationalen Heimstätte zu finden ist. Dies beweisen verschiedene Maßnahmen und Verord- 491

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