Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 412 (sequence 454)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Bericht der Organisations-Kommission Vorsitzender: Die Behandlung dieser Eesolution müssen wir bis zur Beratung des Budgets zurückstellen. Es ist dem Kongreß ein Schreiben unseres alten Gesinnungsgenossen Samuel Pineles, Galatz, zugegangen. leb beantrage, Herrn Pineles ein herzliches Glückwunschtelegramm zu senden. (Lebhafter Beifall.) Ich lasse jetzt eine Pause von 15 Minuten eintreten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 11 Uhr 30 Min. abends:) Kongreßperiode 5686/5687 galten, zu erfolgen. Sobald die territoriale Arbeitsgemeinschaft konstituiert ist, gehen die Funktionen der Landesschekelkommission auf sie über. Minderheitsantrag: Es wird folgender Zusatz vorgeschlagen: Das A. C. ist berechtigt, für das Jahr 5689 neue Bestimmungen über die Zusammensetzung der Landesschekelkommissionen zu erlassen. 6. Kongreßwahlen. I. Wahlreglement. Die Exekutive wird beauftragt, auf Grund der Erfahrung der letzten Kongreßwahlen und auf Grund der Vorschläge des Kongreßgerichtes eine Ergänzung und event Aenderung des Wahlreglements vorzunehmen und im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt den Entwurf des neuen Wahlreglements dem A. G. zur Genehmigung zu unterbreiten. Die in der Organisationskommission vorgebrachten Anregungen werden der Exekutive als Material für den Entwurf überwiesen. II. S t i c h t a g. Das Wahlreglement soll eine Bestimmung enthalten, die der Exekutive das Recht gibt, auf einstimmigen Vorschlag einzelner Landesschekelkommissionen bezw. Hauptwahlkommissionen den Stichtag für die betreffenden Landesschekelverbände auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen und die Wahltermine entsprechend zu verschieben. III. Weltwahlliste. Der Kongreß bestätigt die von der Exekutive auf Grund der Beschlüsse des A. C. erlassenen Bestimmungen betreffend die Weltwahlliste. Die Exekutive wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt eine 412