Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 453)
- Language
- German, English, Hebrew
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Margulies, Neustadt, Landsberg, A. Barth Berichterstatter Dr. Barth: Ich habe Ihnen noch eine Resolution vorzulegen, mit der sieh unsere Kommission beschäftigt hat. Sie lautet: Der Kongreß begrüßt die erzieherische und kulturelle Tätigkeit der organisierten Weltverbände der zionistischen Jugend and beauftragt die Exekutive, sie zu fördern und materiell zu unterstützen. Die Exekutive soll in das Budget für 5688 einen Posten für diesen Zweck einstellen und ihn in diesem Jahre unter nachfolgende Jugendorganisationen verteilen: Brith Hanoar, Hechaluz, Vereinigte Weltverbände Hechaluz, Zeire Zion, Poale Hamisrachi, Trumpeldor. Den Verteilungsschlüssel setzt die Exekutive fest. Bewegung stets neue Kräfte zuzuführen. Insbesondere sollen die Bemühungen der Zionisten darauf gerichtet werden, diejenigen Kreise, die durch ihre Opferwilligkeit für die Palästinafonds ihre Annäherung an den Zionismus vollzogen haben, zur Entrichtung des Schekels und damit zu ihrem Eintritt in die Organisation zu bewegen. Es wird den Landesschekelkommissionen und den Zionistischen Verbänden und Gruppen überlassen, im Einvernehmen mit den Leitungen der Palästinafonds die geeignetsten Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles zu treffen. II. Schekelpreis. Der Mindestpreis des Schekels beträgt einen englischen Schilling bezw. dessen Gegenwert, wobei die Exekutive je nach den Landesverhältnissen eine höhere Festsetzung des Schekelpreises unter Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Zustände anzustreben hat. Für Palästina, Polen und Rußland kann die Exekutive den Schekelpreis unter dieser Höhe, jedoch für Palästina und Polen nicht unter einem halben englischen Schilling bestimmen. Das A. C. hat rechtzeitig darüber zu beschließen, ob diese Ausnahme auch für das Schekeljahr 5689 Gültigkeit haben soll. Minderheitsantrag: Der Schekel wird nicht wie bisher für ein Jahr, sondern allgemein für zwei Jahre (Kongreßperiode) entrichtet. Der Mindestpreis wird ausnahmslos mit 2 englischen Schillingen bestimmt, wobei je nach den Landesverhältnissen die Exekutive eine höhere Festsetzung des Schekelpreises unter Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Zustände anzustreben hat. Es ist Vorsorge zu treffen, daß der zweijährige Schekel auch in zwei gleichen Raten gezahlt werden kann. III. Schekelkommissionen. Die Zusammensetzung der Landesschekelkommissionen hat für die nächste Kongreßperiode gemäß den Grundsätzen, die für die 411