Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 400 (sequence 442)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Bericht der Organisations-Kommission geschlossen werden sollen, um einen Tag zu verlängern. (Zustimmung.) Ich mache darauf aufmerksam, daß morgen abends trotz der Fülle der Arbeiten, die noch zu erledigen sind, die letzte Sitzung stattfindet, die um 1 TJhr 30 abends zu Ende sein muß. Ich bitte dringend, alles aufzubieten, um die Vollzähligkeit des Kongresses zu sichern. Schluß der Sitzung: 6 Uhr abends Siebzehnte Sitzung. Samstag, den 10. September 1927. Beginn der Sitzung: 9 Uhr 45 Min. abends. Vorsitzender: Vizepräsident Leo Motzkin. ür. Aron Barth (Kongreßanwalt, Berichterstatter der Qrganisationskommission — deutsch): Geehrter Kongreß! Namens der Organisationskommission lege ich Ihnen jetzt den fünften Teil unserer Anträge vor, der sich auf die Frage der Inkompatibilität bezieht. Das Grundprinzip ist, daß Personen nicht Körperschaften angehören können, welche die Tätigkeit eben dieser Personen zu kontrollieren haben. Wir haben daher den Satz aufgestellt, daß Verwaltungsbeamte unserer Zentralinstanzen nicht Mitglieder des A. C. sein können, das die Arbeit der Zentralinstanzen kontrolliert und an den Leitern dieser Instanzen — also den Vorgesetzten der betreffenden Beamten — Kritik übt. Vorsitzender: Bezieht sich der Antrag nicht auch auf Beamte der zionistischen Landesstellen? Berichterstatter Dr. Barth: Der Antrag bedeutet, daß Beamte der zionistischen Landesstellen das Becht der Wählbarkeit in das A. C. besitzen sollen, Beamte der Hauptbureaus, die in irgendeiner Landesstelle tätig sind, dagegen nicht. Der Wortlaut unserer Anträge ist folgender: Inkompatibilität. V. a) Verwaltungsbeamte der Zionistischen Exekutive und der zionistischen Zentralinstitute (J. C. T.; K. H.; K. K. L.) können, so lange sie im aktiven Dienste stehen, nicht Mitglieder des A. C. sein, 400