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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 336

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 336 (sequence 378)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6821-3482968
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13. Sitzung: Bericht der Finanzpolitischen Kommission Banken verlangen; auch sind dazu gewisse Maßnahmen in Palästina notwendig. Zwei andere Formen der Anleihe sind aber schon in diesem Augenblicke ernst zu erwägen. Das ist zunächst die politische Anleihe. Es ist Pflicht des Völkerbundes und der Mandatarmacht, die Bemühungen der Zionistischen Organisation in dieser Richtung zu unterstützen. So gut wie die Armenier oder die Griechen hat auch das jüdische Volk das Eecht, von der organisierten Menschheit, vom Völkerbunde, gewisse finanzpolitische Maßnahmen zu verlangen, die die Realisierung der Mandatsbestimmung über die Errichtung eines nationalen Heimes für die Juden ermöglichen sollen. Die Exekutive muß mit aller Energie Schritte in diesem Sinne unternehmen. Das soll eine der wichtigsten Aufgaben unserer nächsten politischen Anstrengungen sein. Der zweite Weg ist die nationale Volksanleihe. Wir müssen aber den richtigen psychologischen Augenblick abwarten, um diesen Gedanken in die Oeffentliehkeit zu tragen. Wenn der Zusammenschluß der Kräfte erfolgt, den man uns für die nächste Zeit verspricht, wenn der Bericht der Expertenkommission da ist, dann werden wir an die jüdische Oeffentliehkeit appellieren. Auch diese nationale Anleihe muß aber auf sicheren geschäftlichen Grundlagen beruhen, damit die Zeichner ihre Anteile nicht als wertlos, sondern als eine absolut sichere Anlage betrachten. Es sind verschiedene diesbezügliche Pläne bereits bekannt. Ich möchte auch auf den Anleiheplan eines unbekannten Zionisten namens Frankel aufmerksam machen, der mit gewissen Modifikationen wohl einer Prüfung standhalten könnte. Ich bedaure, daß die Minorität der Finanzpolitischen Kommission, die ich jetzt vertrete, mit Bezug auf die Vorschläge für die Zusammensetzung der Anleihekommission überstimmt wurde. Besonders notwendig ist die konstitutionelle Regelung der finanzpolitischen Probleme. Die Kompetenz der ausführenden und der legislativen Organe innerhalb der Organisation muß festgestellt werden. Es ist richtig, daß die Exekutive sich im Rahmen des Budgets halten muß und es nicht willkürlich überschreiten darf. Zumindest muß sie nachträglich die Zustimmung des Aktions-Komitees einholen, wenn sie in sehr dringenden Ausnahmsfällen Aenderungen vornehmen mußte. Wir wollen der Tendenz von vornherein entgegentreten, dem Kongreß das Budgetrecht zu entziehen. Auch dem Aktions-Komitee wollen wir dieses Hoheitsrecht des Kongresses nicht übertragen; umso weniger könnten wir es der Exekutive erteilen, wie das manche Kandidaten für die Exekutive wünschen. Ohne Rück- 336

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