Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 53 (sequence 95)
- Language
- German, English, Hebrew
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Gronemann dem Beginne des Kongresses mehr entgegengenommen wurden. Unserer damals ausgesprochenen Forderung, daß die Zahlungen bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgt sein müssen, wurde diesmal durchaus Eechnung getragen. Das nächste, was wir jetzt verlangen werden, ist, daß außer der Zahlung auch die vollkommene Abrechnung bis zu dem Stichtag erfolgen muß. Zahlungen werden künftighin nur dann anerkannt werden, wenn sich bis zum Stichtag eine genaue Abrechnung in den Händen der Exekutive befindet. Ebenso müssen wir verlangen, daß das Gesamtmaterial über die Wahlen, die Wahlinstruktionen, die Hauptwahlprotokolle und die Lokalwahlprotokolle, der Exekutive bis zum festgesetzten Termin eingesandt werden. Hinsichtlich der Wahl Instruktion wäre im Hinblick auf einen Sonderfall, der «ich in Polen ereignet hat, folgendes festzustellen: Es geht keineswegs an, daß in eine* Wahlinstruktion auf irgendeine Bestimmung eines andern Gesetzes, das außerhalb unserer Organisation liegt, Bezug genommen wird, wie dies in Polen geschehen ist, wo man auf Bestimmungen für die Stadtratwahlen Bezug genommen hat. Wir mußten in diesem Falle die Wahlresultate annullieren und haben die an sich gültigen Wahlen nach einem neuen, dem einzig richtigen Schlüssel umgerechnet, wodurch wir zu einem andern Resultat gekommen sind. Besonders sorgfältig muß man dort vorgehen, wo entsprechend dem Wahlreglement schriftliche Wahlen zugelassen sind. Hier sind besondere Maßnahmen zu treffen, um die Reinheit der Wahlen zu sichern. Ein besonderer Fall der Beanstandung hat sich in Deutschland ergeben, das sich ja sonst durch seine Korrektheit auszeichnet. Hier hat die Hauptwahlkommission eine eingereichte Liste, die in keiner Richtung den Erfordernissen entsprach, annullieren müssen, so daß durch Schuld ihrer Parteileitung eine Anzahl vom Wählern leiden mußte. Viele Wahlparteien haben geglaubt, dadurch, daß sie unter sich oder mit gegnerischen Parteien Vereinbarungen getroffen haben, sich über Wahlbestimmungen zwingender Art hinwegsetzen zu können. Das ist unmöglich. Besondere Schwierigkeiten bereitete uns ein Land, das sich im Zionismus als besonders leistungsfähig erwiesen hat und eine ungeheure Zahl von Sehekelzahlern aufweist, nämlich Amerika. Es muß hier nachdrücklich betont werden, daß Amerika für sich keinerlei Sonderrechte in Anspruch genommen hat und daß ihm auch keine Sonderrechte zugestanden worden sind. Es ist vielfach die irrige Meinung verbreitet, a;ls ob Amerika mehr Mandate für sich in Anspruch genommen hat, als ihm nach den Sehekelausweisen zustehen. Ich stelle 53