Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite XXX

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite XXX (sequence 40)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3476254-3476284--6483-3482630
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Technische Durchführung des Kongresses Seitens der Direktorien der Palästinafonds wurden dem Kongresse folgende Berichte unterbreitet: 5. Bericht des K e r e n K a j e m e t h Leisrael (25 Jahre KKL., 5662—5687), hebräisch (158 Seiten), deutsch (200 Seiten), englisch (188 Seiten), 6. Bericht des Keren Hajessod, hebräisch (144 Seiten), deutsch (171 Seiten), englisch (174 Seiten). Die Presseabteilung des Kongreßbureaus veröffentlichte Bulletins in hebräischer, deutscher, englischer und französischer Sprache im Umfange von insgesamt 414 Seiten. Die offizielle Kongreßzeitung erschien in zwölf Nummern vom 31. August bis zum 13. September in einer Auflage von 10.000 Exemplaren. Das Kongreßbureau gab aus: ein offizielles Kongreßabzeichen nach dem Entwurf von Dr. Erich Brauer, Berlin, von welchem auch der Entwurf für das offizielle Abzeichen des 14* Kongresses stammte; ein Abzeichen für die Festveranstaltung zum Gedächtnis des 1. Zionistenkongresses in der Form des zum 1. Kongreß ausgegebenen Abzeichens nach dessen Originalstanze; eine Kongreßmappe mit den Berichten der Exekutive, des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth .sowie einiger weiterer Institutionen; ein Merkblatt und eine Herzlpostkarte. Bestimmungen feetreffend Einführung einer Weifwahlliste hei den Delegiertenwahlen zum 15. Kongreß. . (Laut Reschluss des Actione Comites vom 12. Mai 1927 von der Exekutive im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kongressgerichtes und dem 'Kongressanwalt am 15. Juni 1&J7 herausgegeben.) I. Das Actions-Coinite ist nach Anhörung des Vorsitzenden des Kongressgerichtes und des Kongressanwaltes zur Ueberzeugung gelangt, daß es auf Grund der Beschlüsse des 14. Kongreses betreffend den einheitilichen Schäkel verpflichtet ist, das System ider Kon- ■ gresswahlen so auszugestalten, daß die Ausnützung der Reststimmen soweit als möglich gewährleistet ist. II. Das Actions-Comiie ist der Ueberzeugung, daß dies nur durchführbar ist durch die Schaffung von Zusatzmandaten neben den in Par. 25 des Org.-Stat. für die einzelnen Länder vorgesehenen Delegiertenimandaten. III. Im Einzelnen wird bestimmt: Wahlkommission lux die Weltlisten. Art. 1. Die Exekutive hat einen Kommissär für die Weitwahllisten zu ernennen. Dio Antragsteller jeder Wellwahlliste sind berechtigt, einen Vertrauensmann zu bestellen. Der Kommissär bildet zusammen mit den Vertrauensmännern die Kommisision für die Weltwahlliste. XXX

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.