Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 691 (sequence 702)
- Language
- German, English, Hebrew
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3. Tagesordnung; Wahl von Ausschüssen. 10. Es wird beantragt, der Exekutive zu empfehlen, bei der Vorbereitung des nächsten Kongresses die bei den letzten drei Kongressen gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen, u. zw. insbesondere in folgenden Beziehungen: a) Tagesordnung. Es erscheint zweckmäßig, die Tagesordnung des Kongresses grundlegend umzugestalten und den Kongreß künftighin in drei Teile zerfallen zu lassen, und zwar wie folgt: Erster Teil: Allgemeiner Ueberblick über die Lage des jüdischen Volkes und über die Tätigkeit der Zionistischen Organisation und Generaldebatte. Zweiter Teil: Beratungen der Kommissionen und Abstimmungen über ihre Vorschläge im Plenum. Dritter Teil: Wahl der neuen Exekutive. b) Ausschüsse. Die Ausschüsse sind auf Grund eines Schlüssels zusammenzusetzen, der für jede Kommission höchstens 12—18 Mitglieder ergibt. Es ist anzustreben, daß ein erheblicher Teil der Delegierten frei von Kommissionsarbeit in der Lage bleibt, ohne jede Unterbrechung an den Plenarverhandlungen des Kongresses teilzunehmen und die Tätigkeit der Kommissionsmitglieder — über die den einzelnen Landsmannschaften, Delegationen und Fraktionen berichtet werden muß — anzuregen und zu kontrollieren. D. Beteiligung des Vaad Leumi an der Exekutive» 11. Der Kongreß beschließt, folgenden vom Permanenzausschuß vorgelegten Antrag der Organisations-Kommission an das Actions-Comite zur endgültigen Beschlußfassung zu überweisen: Um die Beziehungen zwischen dem Jischuw und der Zionistischen Exekutive zu festigen, wird beantragt, daß an der Palästina-Exekutive zwei Vertreter des organisierten palästinensischen Jischuw gleichberechtigt mit den vom Kongreß gewählten Mitgliedern der Palästina-Exekutive teilnehmen sollen. Diese zwei Vertreter sollen von der Assefath Haniwcharim gewählt und vom Permanenzausschuß dem Kongreß vorgeschlagen werden. Ausnahmsweise sollen für die bevorstehende Kongreßperiode die zwei Vertreter durch die Assefath Haniwcharim gewählt werden und in ihre Rechte eintreten, falls seitens des Actions-Comites kein Widerspruch gegen die Wahl erhoben wird. 44* 69 i