Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 679 (sequence 690)
- Language
- German, English, Hebrew
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V. Erziehungsanstalten des Misrachi. 7. Der Kongreß nimmt folgende Erklärung der Erziehungskommission zur Kenntnis: Die Erziehungskommission anerkennt die berechtigten Forderungen der Misrachi-Organisation, in das allgemeine Erziehungsbudget, die besonderen Ausgaben des Misrachi aufzunehmen, die er zur Erhaltung seiner Erziehungsanstalten und zur Organisierung seiner erzieherischen Tätigkeit im Lande benötigt, findet aber zu seinem Bedauern keine Möglichkeit, den Betrag in das für dieses Jahr bestimmte allgemeine Erziehungsbudget aufzunehmen. B. Universität. 8. Der XIV. Kongreß begrüßt die Eröffnung der hebräischen Universität in Jerusalem und sieht in ihr ein epochales Ereignis in dem historischen Prozeß der Renaissance der hebräischen Sprache und Kultur. Er dankt all denen, die an der Begründung der Universität mitgewirkt haben, insbesondere Herrn Dr. Weizmann für seine vieljährige, zielbewußte und hingebungsvolle Arbeit zur Verwirklichung des Gedankens der hebräischen Universität. 9. Der Kongreß beschließt, daß das der Zionistischen Organisation gehörige Universitätseigentum dem neu gegründeten Kuratorium nicht vor der Festlegung der endgültigen Verfassung der Universität übergeben werden darf. Die endgültige Entscheidung über die Verfassung der Universität bleibt dem Actions-Comite vorbehalten. In der Verfassung der Universität ist für die Sicherung des bestimmenden Einflusses der Zionistischen Organisation in den Verwaltungskörpern der Universität Vorsorge zu treffen. Die Exekutive wird beauftragt, dahin zu wirken, daß der Zentralsitz des Kuratoriums sich vorerst außerhalb Palästinas befinde; sein ausführender Verwaltungsausschuß soll in Palästina verbleiben. 10. Der Kongreß fordert: Die hebräische Universität soll in allen ihren Abteilungen und Instituten auf dem Prinzip der unbeschränkten Lehrfreiheit aufgebaut wer- 679