Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 678 (sequence 689)
- Language
- German, English, Hebrew
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untersteht, ist dafür Sorge zu tragen, daß für die Erweiterung des Schulwerkes die materielle Mithilfe der jüdischen Gemeinden der Diaspora gewonnen wird. Die Exekutive wird beauftragt, in kürzester Zeit einen Plan auszuarbeiten, um die Heranziehung der jüdischen Gemeinden zur weiteren Ausgestaltung des Schulwerkes in systematischer Weise durchzuführen. III. Kommission zur Organisierung des Erziehungswesens. 5. Die Exekutive setzt sofort nach Kongreßschluß eine besondere Kommission in Palästina ein, unter Beteiligung von Vertretern des Jischuw und der Lehrer, die ein Programm für die Organisierung eines neuen Vaad Hachinuch auf demokratischer Grundlage ausarbeiten und alle erforderlichen Aenderungen hinsichtlich der Ordnung des Erziehungswesens durchführen soll. Die Anträge dieser Kommission bedürfen der Bestätigung des Actions-Gomites. Bis die Anträge der genannten Kommission durchgeführt sein werden, wird die Exekutive die gesamte Erziehungsarbeit im Lande nach ihrem Ermessen durch die Machlakath Hachinuch leiten. IV. Erziehungsansialten der Arbeiterschaft. 6. Es wird beschlossen, daß die Ausgaben für die Schulen und Kindergärten, die dem Kulturkomitee der Arbeiterorganisation unterstehen, in das allgemeine palästinensische Erziehungsbudget eingesetzt werden. Das Budget für diese Schulen wird bestimmt durch die Machlakath Hachinuch gemeinsam, mit dem Kulturkomitee der Arbeiterorganisation nach den allgemeinen Grundsätzen, nach welchen das allgemeine Budget für die Schulen in den Städten und Kolonien bestimmt wird. Hierbei ist der Grundsatz zu beachten, daß keine der bestehenden Anstalten des Kulturkomitees der Arbeiterorganisation aufgehoben werden darf. Das Kulturkomitee der Arbeiterorganisation beteiligt sich an der Gründung der Kommission zur Organisierung des Erziehungswesens und ist verpflichet, die Beschlüsse dieser Kommission anzunehmen. 678