Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 642 (sequence 653)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Wahlen 7. Der Kongreß beauftragt die Palästina-Exekutive, raschest Maßnahmen zu ergreifen, die eine angemessene ärztliche Untersuchung der Emigranten in den Palästinaämtern der Ausgangsländer nach einer einheitlichen Instruktion garantieren. 8. Der Kongreß überläßt die endgültige Verteilung des Budgets für das Sanitätswesen dem Waad Habriuth. Der Waad Habriuth wird gleichzeitig beauftragt, von dem Gesamtbudget für das nächste Jahr nicht weniger als im letzten Budgetjahr für die Hadassah Medical Organisation zuzuweisen. Verfassung des Waad Habriuth der Palästina-Exekutive. Vorschlag der Sanitätskommission des 14. Kongresses. I.Aufgaben. Der Waad Habriuth ist das oberste medizinische Organ der Palästina-Exekutive. Seine Aufgaben sind: 1. In allen Angelegenheiten der jüdischen medizinischen Arbeit im Lande als oberste Vertretung nach innen und außen zu dienen, seine Meinung zu äußern über die Richtlinien, nach welchen diese Arbeit in allen ihren Teilen geführt werden soll. 2. Für die Koordinierung der Tätigkeit der bestehenden medizinischen Institutionen zu sorgen, die den nationalen Organen oder allgemein-jüdischen Institutionen unterstehen. 3. Zu sorgen für die Vervollkommnung der medizinischen Arbeit und insbesondere für die Entwicklung und Konzentrierung der Arbeit auf dem Gebiete der präventiveu Medizin. (Sanitätsarbeit, Tuberkulosebekämpfung, Aufklärungsarbeit usw.) 4. Die medizinische und sanitäre Statistik zu organisieren und zu konzentrieren, im besonderen auf dem Gebiete der sozialen Hygiene. (Geburten und Sterblichkeit, Infektionskrankheiten, Säuglingsfürsorge, Schulhygiene, Arbeiterhygiene usw.) 5. Einen ständigen und lebendigen Zusammenhang zwischen den medizinischen Institutionen und den obersten Organen der Zionistischen Organisation und des Jischuw zu schaffen. 6. Zu fördern die wissenschaftlichen und praktischen Verbindungen einerseits zwischen den jüdischen medizinischen Institutionen und andererseits zwischen amtlichen und nichtamtlichen medizinischen Institutionen im Lande und im Auslande. II. Die Kompetenz. 1. Der Waad Habriuth ist das kompetente Organ, seine Meinung abzugeben in allen medizinischen Angelegenheiten, die die Palästina-Exekutive, ihre Abteilungen und die nationalen Institutionen beschäftigen, insbesondere in den sanitären Angelegenheiten, die mit der Kolonisationsarbeit verbunden sind. 2. Alle Beschlüsse des Waad Habriuth, die nach außen gerichtet sind oder die mit Ausgaben verbunden sind, die die Grenzen des von der Palästina-Exekutive bestätigten Budgets überschreiten, bedürfen der Bestätigung durch die Palästina-Exekutive. 3. Die Beschlüsse des Waad Habriuth, die Fragen allgemeinen Charakters betreffen, sind für die im Waad Habriuth zusammengefaßten Institutionen bindend, insofern ihre Verwirklichung nicht im Widerspruch zur Verfassung und zum Budget der Institutionen steht. / III. Zusammensetzung. 1. Der Waad Habriuth ist zusammengesetzt aus drei Vertretern der Palästina- Exekutive und je zwei Vertretern des Waad Leumi, der Hadassah Medical Organisation, der Kupath Cholim und der jüdischen Aerzteorganisation. Anmerkung: Der Waad Habriuth hat das Recht, mit Zustimmung der Palästina- Exekutive anderen medizinischen Organisationen eine Vertretung mit beratender Stimme zu gewähren. 2. Die Institutionen haben das Recht, in der gleichen Anzahl ständige Vertreter zu wählen, die die Mitglieder während der Zeit ihrer Abwesenheit vertreten. 3. Der Waad Habriuth hat das Recht, auf Grund eines einstimmigen Beschlusses und mit Zustimmung der Palästina-Exekutive Mitglieder mit vollen Rechten zu kooptieren (in der Höchstzahl von drei Personen).. 642