Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 578 (sequence 589)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476282--6288-3482434- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
17. Sitzung: Bericht der Organisationskommission mission haben wir beschlossen Ihnen vorzuschlagen, Paragraph 49 des Statuts, welcher die Kompetenzen des Actions-Comites umschreibt, folgendermaßen zu ändern: Absatz 1: Dem Actions-Comite obliegt die Beratung und Beschlußfassung über wichtige Angelegenheiten der Zionistischen Organisation in der Zeit von einem Kongreß zum anderen. Es ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen, soweit diese nicht den Beschlüssen des Kongresses widerprechen. Absatz 2: Das Actions-Comite dient ferner der Beratung und Ueberwachung der Ausführung aller Angelegenheiten, die vom Kongreß beschlossen worden sind, sowie zur Beaufsichtigung aller zionistischen Institutionen. Absatz 3: Es ist Aufgabe des Actions-Comites, innerhalb des vom Kongreß festgesetzten Budgets Einzelbestimmungen zu treffen. Absatz 4: Wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern, kann das Actions-Comite mit Zweidrittel-Mehrheit Aenderungen in dem festgesetzten Budget beschließen. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Meine Herren, das sind solche Dinge, die so logisch und natürlich sind! Wer dafür ist, den bitte ich die Hand zu heben. — Gegenprobe. — Angenommen. Berichterstatter Professor Brodetsky: Der nächste Antrag der Kommission lautet: Das Actions-Comite ist berechtigt, in einer Sitzung, in der mindestens drei Viertel der gewählten Actions-Comite-Mitglieder vertreten sind, mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden die Exekutive abzuberufen und eine neue Exekutive an ihrer Stelle zu wählen, wobei der Exekutive das Recht des Appells an einen außerordentlichen Kongreß zusteht. Ein solcher Beschluß ist nur möglich, wenn der betreffende Antrag in der Tagesordnung der Sitzung ordnunggemäß angekündigt wurde. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. Hellmann will gegen 'diesen Paragraphen sprechen. Delegierter Dr. Heitmann: Hoher Kongreß! Aus der Erfahrung heraus und auf Grund des Umstandes, daß der Zentralrat angeschafft ist, hat die Organisationskommission beschlossen, die Kompetenzen des Actions-Comites zu erweitern. Das ist richtig, und dagegen wird wohl auch kaum jemand etwas einzuwenden haben. Dann dürfen Sie aber nicht gleich im Nachsatz den ganzen Beschluß wieder illusorisch machen, indem Sie beschließen, eine vielfache Qualifikation festzusetzen für die Möglichmachung dieses Beschlusses, nämlich der Abberufung der Exekutive. Dann wird es wahrscheinlich einfach niemals dazu kommen, daß ein solcher Zustand eintreten wird. Sie verlangen diesen 573