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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 567

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 567 (sequence 578)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--6277-3482423
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Gold, Hellmarin, Moses Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. HelLmann, Sie haben nieht das Recht, über eine Gruppe, die zwar jetzt nicht mehr existiert, die aber noch auf dem vorigen Zionis-tenkongTeß existiert hat, zu sagen, sie habe „verraten". Wir werden jetzt abstimmen.. (Nach Vornahme der Abstimmung:) DeT erste Satz des Komanissioasantrages Nr. 1, lautend: „Der Schekel ist in Zukunft für die ganze Zionistische Organisation einheitlich", sowie Punkt b) dieses Antrages sind angenommen. (Lebhafter Beifall.) Berichterstatter Dr. Moses (fortfahrend): Der Herr Präsident hat angeregt, daß die technischen Bestimmungen, aus denen sich der weitere Inhalt des Antrages 1 zusammensetzt und die zur Durchführung der Neuregelung notwendig sind, mit Rücksicht auf die knappe dem Kongreß zur Verfügung stehende Zeit nicht im einzelnen durchgegangen werden, sondern dem Actions- Comite zur Erledigung überwiesen werden sollten. Ich halte das im Prinzip für möglich, ich möchte aber nicht, daß Schwierigkeiten, die bestehen, dem Kongreß vorenthalten bleiben, und ich möchte mir daher gestatten, Ihnen über eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die in den technischen Bestimmungen geregelt erscheint, kurz zu berichten. Es handelt sich um die Frage: Wie soll die Körperschaft zusammengesetzt sein, der künftig innerhalb eines Landes die Schekelverwaltung obliegt? Der Kommission lagen zu Punkt c) zwei einander entgegengesetzte Vorschläge vor: Die Sonderverbände forderten, daß die Kommissionen paritätisch zusammengesetzt sein sollen, das heißt Landesverbände und Sonderverbände je einen Vertreter haben; dagegen verlangen die Vertreter der Landesverbände eine Zusammensetzung proportioneil der Anzahl der Delegierten, die in dem Lande für die einzelnen Gruppen zum letzten Kongreß gewählt worden waren. Hierüber ist die Kommission erst nach reiflicher Ueberlegung zum Ergebnis gekommen, Ihnen ein Kompromiß vorzuschlagen. Dieses Kompromiß werden Sie unter 1, c) unserer Vorschläge finden. (Zwischenruf links: Das ist das Kompromiß?) Das ißt das Kompromiß. (Zuruf.) Das will ich gleich auseinandersetzen. Das Kompromiß besteht darin, daß zwar ausgegangen wird von dem Grundsatz proportioneller Vertretung, daß der Grundsatz aber durch weitgehende Wahrung der Minderheitsrechte durchbrochen wird. Wenn ich Ihnen das an einem Beispiel erläutern kann: Wenn in einem Land zwölf Delegierte gewählt worden sind und davon acht, die dem Landesverband angehören, zwei Misrachi, ein Poale Zion und ein Hitachduth-Delegierter, dann würde das Ergebnis der Zusammensetzung der Kommission folgendes sein: Es würden Misrachi zwei Vertreter haben, Poale Zion und Hitachduth je einen, das sind vier, und der Landesverband statt der acht, die ihm zustehen würden, auch nur vier. Das ist der Sinn des Kompromisses, das in der Kommission einheitlich zustandegekommen ist. Man muß sich vor Augen halten, werter Kongreß, daß dieser Kommission lediglich die Schekelverwaltung obliegt, während für die Wahlen weiterhin noch Wahlkommissionen zu wählen sind, in denen vertreten sind alle Gruppen, die 567

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