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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 546

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 546 (sequence 557)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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16. Sitzung: Kommissionsbericht über Jewish Ägency mum dessen zu bessern, was an diesem Schema noch zu bessern ist. Ich werde hier ganz kurz drei Abänderungsvorschläge hierzu bringen. Der erste enthält implicite eine Antwort auf die von Herrn Jabotinsky gestellte erste Frage. Herr Rothenberg hat mit aller Klarheit gesagt, und, verehrter Kongreß, das ist ja der ganze Sinn dieses Antrages, den Sie hier annehmen, daß die zionistische ... Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Erstens muß ich Sie bitten, daß Sie einen Antrag stellen und sich nicht in ganz allgemeine Erörter.ung-en einlassen, und wenn Sie schon sprechen, müssen Sie sich im Rahmen einer gewissen Zeit halten. Delegierter Dr. Goldmann: Ich verlese also den ersten Antrag zu Resolution 3, wo die Ermächtigung erteilt wird, die Konstitution der Agency durch den Council beschließen zu lassen. Wir beantragen dazu: „Der Council der Jewish Agency soll nicht eher in Funktion treten, als bis die von ihm angenommene Verfassung von einem zionistischen Kongreß ratifiziert ist." Meine Herren, das bedeutet nicht, daß der Council nicht einberufen werden kann. Er wird einberufen zur Beschlußfassung über die Verfassung. Er tritt aber nicht in Funktion, er nimmt seine Arbeit nicht auf, solange diese Konstitution vom Zionistischen Kongreß nicht ratifiziert worden ist. Sie werden sagen, und ich gestatte mir nun einen Satz zur Begründung dieses Antrages, Sie werden sagen, daß hier eine Resolution vorgeschlagen wird, die der Einfachheit, der Selbstverständlichkeit wegen vielleicht nicht nötig ist. Verehrter Kongreß, ich verweise Sie auf eine Erfahrung, die wir gemacht haben. Wir haben vor zwei Jahren die Resolution über den Aufbau der Agency auch angenommen, und nach drei Monaten, in der ersten Sitzung des Actions-Comites, war dieses Schema längst überholt und das Actions-Comite mußte sich der neuen Lage anpassen. Das wird Ihnen beweisen, daß wir keine absoluten Garantien dafür haben, daß die Resolution durchgeführt werden. Und auch die zionistische Loyalität gegenüber dem Kongreß erheischt, daß wir uns gegenüber möglichen Veränderungen der Situation sichern. Um sicher zu sein, daß das, was hier der Kongreß will, tatsächlich der Konstitution einverleibt wird, verlangen wir, daß die Konstitution dem Kongreß zur Ratifikation vorgelegt wird. Ich verlese das zweite Amendement zur Resolution 3. Es ist dort die Rede davon, daß die Exekutive den Council erst einberufen soll, wenn mindestens sechs Länder ihre Delegierten gewählt haben. Diese sechs Länder sind nicht näher bezeichnet. Wir beantragen dazu, daß unter diesen sechs Ländern auf jeden Fall Erez Israel, die Vereinigten Staaten von Amerika und Polen repräsentiert sein sollen, das heißt, wir wollen es nicht möglich machen, daß man mit den amerikanischen Vertretern und einigen kleineren Ländern vielleicht 546

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