Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 480 (sequence 491)
- Language
- German, English, Hebrew
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14. Sitzung: Bericht der Bankenkommission Berichterstatter R. Lichtheim verliest die Anträge Nr. 1 und 3 (s. oben S. 474 f). Schriftführer Dr. Mossinsohn gibt die hebräische Uefoerseteimg Vorsitzender Vizepräsident Motzkin (nach Abstimmung): Die Anträge Nr. 1 und 3 sind angenommen. Berichterstatter Lichtheim verliest Antrag Nr. 4. Schriftführer Dr. Mossinsohn gibt die hebräische Uebersetaung. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Herr Brudny hat das Wort zu einem Amendement. Herr üßrudnjr, jch imache Sie darauf aufmerksam, daß war im allgemeinen keine neuem Resolutionen entgegennehmen; dazu ist der Resolutionsausschuß da. Sie können tour ein Amendement vorschlagen. Mitglied des Actions-Comites A. Brudny (jüdisch): Den Antrag, den ich jetzt vorbringe, habe ich schon in der Bankenkommission vorgebracht und nun melde ich ihn als Minoritätsvotum an, wozu ich ja sicher berechtigt bin. Meine Herren, es handelt sich um die Bodenverkaufsgesellschaften. Es sind das Gesellschaften privater, kapitalistischer Natur, die ihre Interessen mit denen der Zionistischen Organisation, des Aufbaues Palästinas und der zionistischen Idee vereinigt haben. Mein Vorschlag geht dahin, daß wir uns nicht mit dem Wort „zionistische Kontrolle" begnügen können, sondern uns erst darüber klar sein müssen, welche Anforderungen wir an diese Gesellschaften zu stellen haben. Wir müssen uns darüber klar sein, in welcher Weise wir dort unsere Kontrolle ausüben werden, ob es sich um die Kontrolle der Buchhaltung oder um die Kontrolle eines Miteigentümers handeln wird. Ich schlage vor, die Rechte der Zionistischen Organisation diesen privatkapitalistischen Gesellschaften gegenüber genau zu umschreiben, und zwar soll erstens festgesetzt werden, daß die Zionistische Organisation über den das gewöhnliche Ausmaß überschreitenden Gewinn dieser Gesellschaften verfügen kann. Um aber die Höhe der Gewinne feststellen zu können, muß die Zionistische Organisation in die Lage kommen, durch ihre Kontrollorgane die Zweckmäßigkeit der Ausgaben, einschließlich der Tantiemen und Gehälter, die bei Aktien- Gesellschaften üblich sind, zu überprüfen. Ich beantrage daher, die Rechte der Zionistischen Organisation gegenüber den Bodenverkaufsgesellschaften in folgender Weise zu spezifizieren: 1. Die Kontrolle der Zionistischen Organisation erstreckt sich auf die Zweckmäßigkeit der gemachten Ausgaben einschließlich der Gehälter und Tantiemen. 2. Die Kontrolle soll sich auf die Zweckmäßigkeit der von diesen Gesellschaften durchgeführten Ameliorationsarbeiten beziehen und auch darauf, ob der bei diesen Ameliorationsarbeiten berechnete Prozentsatz nicht den in den Verträgen der Bodenver- 4S0