Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 477 (sequence 488)
- Language
- German, English, Hebrew
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Lichtheim, Mereminski, Hindes, Barth Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Ich beda/ure, darüber ist sich das Präsidium absolut einig, daß jede Abstimmung vorher angekündigt werden soll Herr Dr. Barth bat das Wort. Kongreßanwalt Dt. Aron Barth: Ich glaube daß das Präsidium sich irrt. Die (Bestimmung lautet, eine Abstimmung über Anträge könne nur erfolgen, wenn sie zwei Sitzungen früher angekündigt worden ist, ohne daß gesagt werden muß, welche Abstimmungen in der betreffenden Sitzung stattfinden. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. Barth, Sie glauben, daß es von jetzt ab überhaupt nicht mehr nötig ist anzukündigen, daß abgestimmt wird? Kongreßanwalt Dr. Aron Barth: Falls der Punkt vorher in der Tagesordnung stand! Es muß feststehen, daß es sich in dieser Sitzung um eine Abstimmung handelt, -und das muß eben zwei Sitzungen vorher angekündigt sein, aber es ist nicht nötig, zwei Sitzungen vorher jeden einzelnen Punkt der Tagesordnung festzulegen. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Ich gebe zu, daß .die Erklärung des Herrn Dr. Barth eine andere Sache ist als das, was Herr Dr. Hindes gesagt hat. Es handelt sich hier um eine allgemeine Erklärung. Dabei muß ich Sie noch auf etwas anderes aufmerksam machen. Von jetzt ab wird wiederholt eine Aenderung in der Verteilung der Tagesordnung nötig sein; es kann ganz leicht nötig sein, dafy sagen wir, statt der Jewish Agency die Organisationsfragen darankommen oder dergleichen. Wir stellen also fest, daß diese Sitzung als Abstimmungssitzung zu betrachten ist. (Zwischenruf links: Wir stimmen Ihrer ersten Erklärung zu!) Nein, nein, ich stimme <!er Erklärung des Herrn Dr. BaTth au, weil sie allgemein ist. Dagegen kann ich der Auffassung des Herrn Dr. Hindes nicht zustimmen, daß überhaupt keine Ankündigung vorher notwendig ist. Aber Sie müssen sich .damit abfinden, daß kein Protest erhoben wenden kann. Was den Vorschlag des Herrn Meireiminsky anlangt, so mache ich den Kongreß diarauf aufmerksam, was auf unseren Kongressen bereits immer der Fall gewesen ist, daß Prägen, die sich auf das Budget beziehen oder persönliche Fragen nicht zur Abstimmung kommen können, wenn die Resolutionskommiission diese Antrage nicht vor der Abstimmung geprüft hat, ob sie mit den Beschlüssen .der Budgetkommission und des Pennanenzausschiusses übereinstimmt. In diesen Dingen müßten diese beiden Kommissionen befragt werden. Werter Kongreß! Das ist nicht nur Usus, sondern auch Selbstverständlichkeit. Wir werden daher über diese Punkte nicht abstimmen. Kongreßanwalt Dr. Aron Barth: Der Resolutionsausschuß hat die Resolutionen der Bankenkommission geprüft und hat gegen deren Vorlage nichts einzuwenden. Berichterstatter R. Lichtheim: Es gibt unter den vorgetragenen Resolutionen keine, die erst in die Budgetkommission müßte. Diejenigen, die wir an die Budgetkommission richten mußten, haben wir dorthin gerichtet. Das -einzige, was hier zu bemerken wäre, wäre die Frage der Personal- Vorschläge für die Anleihekommission* Ich überlasse die Entscheidung dem Präsidium, ob das hier im Plenum gemäß dem Beschlüsse der Kommission abgestimmt werden kann, ohne daß der Antrag erst an den Permanenziausschuß gehen mniß. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Wir werden vorläufig keinen Personalvorsehlag zur Abstimmung bringen, solange er nicht durch den Permaaenzausschuß gegangen ist. Also, Hecrr Lichtheim, würden Sie die Freundlichkeit haben, uns die einzelnen Anträge der Bankenkommission vorzubringen, über die Sie eine Abstimmung haben wollen. Berichterstatter R. Lichtheim (verliest Antrag Nr. 2, siehe oben S. 475). 477