Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 464 (sequence 475)
- Language
- German, English, Hebrew
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12. Sitzung: Palästinadebatte Mitglied der Exekutive Josef Sprinzak (hebräisch): Geehrter Kongreß! Ich möchte Ihnen keine Zeit rauben, nur einige Bemerkungen machen im Zusammenhang mit den Klagen der Herren Glouska, Dr. Federbusch und Herrn Fishman aus Amerika über die zionistische Leitung und die Verhältnisse auf gewissen Arbeitsgebieten in Palästina. Herr Glouska hat hier berechtigte Klage über die Lage der Jemeniten im Lande geführt. Ich kann mich Herrn Glouska anschließen, aber seine Beschwerden sind nicht an die richtige Adresse gerichtet. Die Arbeitergruppen waren die aufrichtigen Freunde der jemenitischen Einwanderer und sie haben den Jemeniten den Weg zu dieser zionistischen Tribüne gebahnt. Und auch Herr Glouska hat es ihnen zu verdanken, wenn er von dieser Tribüne aus sprechen kann. Ich möchte hier öffentlich erklären, daß all die Behauptungen, als ob man die Jemeniten wie Neger behandle, jeder Grundlage entbehren. Nicht weniger als diese sogenannten „Schwarzen", nicht weniger als sie können sich auch die „Weißen" über die ungenügenden Leistungen der Zionistischen Organisation in Palästina beschweren. Eine dringende Forderung ist diejenige Erweiterung unserer Arbeit, die nicht nur die Bedürfnisse dieses oder jenes Kreises befriedigt, sondern der Aufgabe des Aufbaues Palästinas genügt. Bisher war jedoch unsere Arbeitsleistung unzureichend und daraus schon ist es erklärlich, daß es Benachteiligte und Beleidigte gibt, aber diese finden sie nicht nur unter den Jemeniten. Herr Dr. Federbusch behauptete in Bezug auf meine Führung des Arbeitsamtes, sie bedeute eine Schädigung der religiösen Arbeiter. Ich möchte, daß man hier Tatsachen und konkrete Fälle anführe. Aber das war nicht der Fall, und alle diese Beschwerden entbehren jeder Grundlage. Der religiöse Arbeiter hat gar keine Veranlassung, sich über eine Beeinträchtigung seiner Rechte bei 464