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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 350

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 350 (sequence 361)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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9. Sitzung: Referat über Kolonisationsarbeit Die Anzahl der geschulten und erprobten Landwirte unter unseren landwirtschaftlichen Arbeitern ist naturgemäß nicht groß. In einer noch ungeregelten, unfertigen Landwirtschaft setzen die Betriebsentscheidungen, die ja den Aufbau auf lange Sicht vorbereiten sollen, ein besonderes Maß von landwirtschaftlicher Erfahrung voraus. Hier hängt alles davon ab, daß die Leitung des ganzen Siedlungswerkes für eine autorisierte, energische agronomische Beratung sorgt und dafür einsteht, daß diese Beratung nicht willkürlich bei Seite geschoben wird. In den letzten Jahren hat der Keren Kajemeth landwirtschaftliche Bodenkomplexe erworben, deren endgültige Besiedlung aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt weil unser Budget dafür nicht ausreicht, zurückgestellt werden sollte. Diese Böden sollten unter eine Okkupationswirtschaft gestellt werden; über die Notwendigkeit und über die Formen dieser OkkupationsWirtschaft ist viel gesprochen und geschrieben wrorden. Es ist bisher nicht gelungen, sie einzuführen. Man beginnt immer wieder mit dem Aufbau der Siedlung ohne Gewähr für eine Vollendung der Wirtschaft in dieser Form. Die kleinen und großen Kwuzoth führen ihre beträchtlichen Wirtschaften ohne agronomische Leitung. Nicht immer haben sie das Glück, daß unter ihren Mitgliedern erfahrene Landwirte sind, deren Führung sie sich unterstellen. Besonders die große landwirtschaftliche Kwuzah kann sicherlich nicht für die Dauer arbeiten, wenn in ihr nicht betriebstechnische Vorkehrungen straff durchgeführt werden. In den Kwuzoth wird eine gesunde Landwirtschaft nur dann erreicht werden, wenn die z. T. bestehende Betriebsbuchführung zu landwirtschaftlich sinnvollen Ergebnisrechnungen führt und wenn dafür gesorgt ist, daß die aus diesen Ergebnisrechnungen absolut und vergleichsweise erwachsenden Erkenntnisse in kürzester Frist die Betriebsführung korrigieren und leiten. 350

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