Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 591)
- Language
- German, English, Hebrew
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§ 28. A b s t i m m u n g ü b e r Wahle 11. Wahlen erfolgen mach einfacher Stirnmenimehrheit. Ist eine solche nicht zu erzielen, so sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten «haben, in eine engere Wahl (ziu bringen. Tritt m dieser Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das durch den amtierenden Vorsitzenden zu ziehende Los. V. Ordnungsbestimmungen. § 29. Disziplinarmi-ttel. Abs. 1. Wenn ein Mitglied »die Ordnung verletzt, wird es vom Präsidenten unter Nennung seines Namens „zur Ordnung" gerufen. Entfernt sich ein Redner von dem Gegenstand der Verhandlung, wird er vom Präsidenten „zur Sache" gerufen. Abs. 2. Hat ein Redner sich in einer Rede zweimal einen Ruf „zur Sache" oder „zur Ordnung" zugezogen, so ist ihm bei einem dritten Verstoss das Wort zu entziehen. Der Redner ist nach der zweiten Rüge zu verwarnen. Abs. 3. Im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung kann auf Betschluss des Präsidiums der Präsident das betreffende Mitglied von der Sitzung ausschliessen und dessen Entfernung aus dem Saal anordnen. Der Konjgress kann mit Dreiviertelmehrheit den Ausschluss des Mitgliedes aus dem Kongress beschliessen. Ein solcher Beschluss kann nur in einer besonderen, ausschliesslich zu diesem Zweck einberufenen Sitzung .gefasst werden. Abs. 4. Wenn den Anordnungen des Präsidenten keine Folge geleistet wird, kann der Präsident die Sitzauig aussetzen oder aufheben. 568