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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 542

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 542 (sequence 565)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5673-3481818
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B.—Legislative Massnahmen. I.—Organisations-Statut. 25. —Die Exekutive wird aufgefordert und ermächtigt, das Organisations-Statut mit den Beschlüssen des Kongresses in Einklang zu bringen, eine entsprechend revidierte Fassung des Stututs auszuarbeiten und sie dem A. C. zur Genehmigung vorzulegen. II.—Wahlreglement. 26. —Die Exekutive wird aufgefordert, der nächsten Sitzung des A. C. solche Aenderungen des Wahlreglements vorzuschlagen, die durch die Beschlüsse des Kongresses notwendig geworden sind. £ III.—Geschäftsordnung des Kongresses. 27. —Die von der Jahreskonferenz beschlossene Geschäftsordnung des Kongresses wird mit folgender Aenderung bestätigt: § 1, Abs. 2 soll wie folgt, ergänzt werden: „oder wenn er sein Mandat endgültig niedergelegt." IV.—Geschäftsordnung des Zentralrates. 28. —Die Exekutive ward aufgefordert, der nächsten Sitzung des A. C. den Entwurf einer Geschäftsordnung des Zentralrates vorzulegen, die nach Bestätigung durch das A. C. bis zur Genehmigung durch den Zentralrat Geltung haben soll. C.—Regelung des Beamtenrechtes. 29. —Die Zionistische Organisation bedarf zu ihrer Stärkung und Ausbreitung einer hochstehenden Beamtenschaft, deren Beispiel und Leistung die freiwillige Mitarbeit aller Zionisten intensivieren und erweitern wird. Die Laufbahn eines zionistischen Beamten muss ein erstrebenswertes Ziel für die besten Menschen der Organisation werden. Daher ersucht der Kongress die Leitungen aller organisatorischen und finanziellen Institutionen, in jeder Beziehung für eine diesen Grundsätzen entsprechende Regelung des Beamtensechtes,zu sorgen, und beauftragt die Exekutive, der nächsten Sitzung des A. C. den Entwurf eines Bea-mtenstatnts vorzulegen. D.—Sitz der Exekutive. 30. —Gemäss Paragraph 53, Abs. 5 des Organisations-Statuts bestimmt der Kongress als Sitz der Exekutive London und Jerusalem. 542

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